2.17 Welche Substitutionsmöglichkeiten für entzündbare, leicht entzündbare und extrem entzündbare Flüssigkeiten haben sich in der Praxis bewährt?

In Lacken auf Wasserbasis sind organische Lösemittel teilweise oder vollständig durch Wasser ersetzt. In dem Forschungsbericht W-57 der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)5 zum Thema „Vermeiden der Entzündung von Sprühnebeln handelsüblicher wasserverdünnbarer Lacke (Wasserlacke) beim Verarbeiten mit elektrostatischen Sprühanlagen und -einrichtungen“ wurden 120 Wasserlacke und in einem späteren Vorhaben
PV 37001 weitere 41 Lacke untersucht.

Zur Methodik gehören
• chemisch-physikalische Analysen gebräuchlicher Wasserlacke,
• Zündversuche an versprühten Wasserlacken mit offener Flamme oder Lichtbogen (zur Ermittlung der Entzündbarkeit) und
• Zündversuche mit Kondensator-Entladungsfunken (zur Ermittlung der Mindestzündenergie).

Im Ergebnis wurden die Wasserlacke in die drei Klassen „unbrennbar“, „nicht selbstständig brennbar“ und „selbstständig brennbar“ eingeteilt. Für einen kleinen Teil der Lacke wurde festgestellt, dass diese brennbar sind. Es wurden ein Diagramm und eine Formel aufgestellt für die Abhängigkeit der Brennbarkeit von Lösemittelart und Lackzusammensetzung, die eine gezielte Formulierung ermöglichen.

Wasserlacke sind nicht brennbar, wenn:

UV-Lacke enthalten keine entzündbaren Lösemittel, sondern sogenannte Reaktivverdünner. Es handelt sich dabei um Flüssigkeiten, die einerseits die Verarbeitung des Lackes z. B. durch Drucken oder Spritzen ermöglichen und andererseits bei der Einwirkung von UV-Licht in Verbindung mit Fotoinitiatoren vernetzen und auf diese Weise die Härtung des Lackes bewirken. Sie besitzen Flammpunkte über 100 °C. Neuere Untersuchungen haben gezeigt, dass UV-Lacknebel unter bestimmten Umständen zündbar sind. Die Spritzwolke sollte danach als Zone 2 eingestuft werden.