3.9 Was ist bei der Überprüfung von Überstromschutzeinrichtungen für Elektromotoren zu beachten?

Es sind Prüfungen der Eignung und der Funktionsfähigkeit der Überstromschutzeinrichtungen sowohl vor der ersten Inbetriebnahme nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1 Betriebssicherheitsverordnung als auch wiederkehrend vorgeschrieben. Der Betreiber hat dabei die Prüffrist nach einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Diese darf gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung bzw. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.2 Betriebssicherheitsverordnung eine Frist von 3 Jahre nicht überschreiten. Je nach der Einstufung der funktionalen Sicherheit kann dies auch häufiger sein. Näheres ist den Betriebsanleitungen, Handbüchern oder dem Safety-Dokument dieser Geräte zu entnehmen. Die DIN EN 60079-17 „Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ sagt aus, dass es bei der Erstprüfung bzw. bei der wiederkehrenden Prüfung je nach Erfahrung erforderlich sein kann, die Auslösezeit durch Strominjektion zu messen. Dabei muss die gemessene Auslösezeit mit der aus der Kennlinie bestimmten Auslösezeit mit einer Toleranz von maximal 20 % übereinstimmen.19

Falls Funktionsüberprüfungen von Überlastschutzschaltern erforderlich sein sollten, z. B. aus vorgenannten Gründen, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  • Kleinere Antriebe, die sicher blockiert werden können, werden unter üblichen Netz- und Einstellbedingungen mit festgebremstem Läufer überprüft. Bei Einstellung auf den Bemessungsstrom IN muss das Relais spätestens nach der auf dem Leistungsschild des Motors angegebenen Zeit tE mit einer Toleranz von maximal + 20 % auslösen. Der Versuch ist spätestens nach Überschreitung der Toleranz abzubrechen, um eine schädliche Erwärmung der Wicklung zu vermeiden. Dies gilt auch für den Phasenausfall auf einer Phase bei zweipoliger Auslösekennlinie. Das obere Toleranzband der zweipoligen Auslösekennlinie darf jedoch nie mit dem unteren Toleranzband überlappen. In diesem Fall hat das Schutzsystem keine optimale Phasenausfallerkennung. Im ungünstigsten Fall ist diese defekt oder nicht vorhanden. Bei Motorschutzschaltern für den Betrieb mit drei Phasen ist die Auslösezeit bei Ausfall einer Phase immer kleiner als die Auslösezeit bei allpoliger Belastung. Ist dies nicht gegeben, kann die schädliche Erwärmung der Wicklung  wesentlich schneller eintreffen als tE plus Toleranz (20%). Elektronische Motorschutzschalter lösen wesentlich schneller aus, auch bei Umgebungstemperaturen im Bereich –25 °C (–5 °C) bis + 55 °C (70 °C).
  • Mittlere und größere Motoren sind zu blockieren, falls ein Anlauf in die falsche Drehrichtung schädlich ist. Der Versuch darf an zwei Netzleitern durchgeführt werden. Der Versuch ist spätestens bei Auslösezeiten ≥ 1,5 tE abzubrechen. Es besteht der Verdacht, dass sich die Auslöse-Kennlinie unzulässig verändert hat.

19 Siehe Abschnitt 5.2.1 der DIN EN 60079-17 „Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen“