Leistungen vor Eintritt einer Berufskrankheit
Die BG RCI kann bereits dann helfen, wenn für Versicherte die konkrete Gefahr besteht, dass sich eine Berufskrankheit entwickelt. Schon vor Eintritt eines "Versicherungsfalls" hat die BG RCI alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dieser Gefahr entgegenzuwirken.
Diese Leistungen, die im Rahmen von § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung erbracht werden, haben das Ziel, den Eintritt einer manifesten Erkrankung zu verhindern und den Arbeitsplatz zu erhalten. Um die Gefahr zu beseitigen, können verschiedene Maßnahmen in Betracht kommen. Es können Hilfen zur "krankheitsgerechten" Gestaltung des Arbeitsplatzes sein, eine Anleitung zur Verwendung von geeigneten persönlichen Körperschutzmitteln bzw. sog. persönliche Schutzausrüstung oder auch vorbeugende medizinische Behandlung.
Kann die Gefahr nicht beseitigt und muss deshalb die Tätigkeit aufgegeben werden, unterstützt die BG RCI bei der notwendigen beruflichen Umorientierung. Sind damit wirtschaftliche Nachteile verbunden, können für einen begrenzten Zeitraum Übergangsleistungen gezahlt werden ... :: mehr