A 4.4 Umgang mit Hochdruckreinigern
Mögliche Gefahren
- Rückstoß
- Schneidwirkung des Strahls
- unkontrolliertes Austreten von Druckflüssigkeit
- Gefahrstoffe, z. B. Lösemittel
- heiße Flüssigkeiten
- heiße Teile
- Rückprall des Strahls, z. B. durch gelöste, umherfliegende Teile des zu bearbeitenden Gegenstandes/Materials
- elektrischer Strom beim Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen
- Abgase
- Gehörschädigung durch Lärm
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- Elektrisch betriebene Hochdruckreiniger nur über besonderen Speisepunkt anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter.
- Schlauchleitungen und Spritzeinrichtungen müssen dem zulässigen Betriebsüberdruck des Pumpensatzes entsprechen.
- Schlauchleitungen müssen für die zulässige Betriebstemperatur und die verwendete Flüssigkeit geeignet sein.
- Die Rückstoßkraft in der Längsachse darf 250 N nicht überschreiten.
- Bei einer Rückstoßkraft über 150 N dürfen nur Spritzeinrichtungen verwendet werden, bei denen durch besondere Maßnahmen an der Einrichtung sichergestellt ist, dass die Rückstoßkraft ganz oder teilweise auf den Körper übertragen wird.
Betrieb
- vor jeder Inbetriebnahme: Spritzpistole, Schlauchleitungen und Sicherheitseinrichtungen auf augenscheinliche Mängel überprüfen
- von Hand geführte Spritzeinrichtungen nur von einem sicheren Standplatz aus bedienen
- Hände oder andere Körperteile nicht in den Flüssigkeitsstrahl bringen
- Hochdruckstrahl nicht auf Personen richten
- bei Rückprall von gelösten Teilen Spritzschutz verwenden
- Schlauchleitung nicht einklemmen, nicht über scharfe Kanten ziehen, nicht mit Fahrzeugen überfahren
- Zug- oder Biegebeanspruchung der Schlauchleitung vermeiden
- die Betätigungseinrichtung der Spritzeinrichtung nicht in Einschaltstellung festsetzen
- nicht von Leitern aus arbeiten; Gerüst benutzen 1
- bei Arbeitsunterbrechungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten und Arbeitsende Gerät drucklos machen und gegen unbeabsichtigtes Betätigen sichern
- bei Arbeiten in Behältern oder engen Räumen Maßnahmen entsprechend Kapitel A 4.5 treffen
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person
Anforderungen an das Personal
- Bedienpersonal muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Jugendliche dürfen Hochdruckreiniger ab 16 Jahren unter Aufsicht im Rahmen der Ausbildung bedienen.
Betriebsanweisungen
- Für den Betrieb von Hochdruckreinigern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.
Persönliche Schutzausrüstung 2
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Stiefel
- Hose
- Handschuhe
- Kopf- und Gesichtsschutz
- ggf. Atemschutz
Weitere Informationen
- DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ Kapitel 2.36
- Bausteine der BG BAU B 86 „Hochdruckreiniger“
- Kapitel A 1.1 , A 4.5