A 3.1 Arbeits- und Schutzgerüste
Mögliche Gefahren
- Absturz vom Gerüst
- Lösen des Gerüstes von der Wand
- Überlastung des Gerüstes, ungenügende Tragfähigkeit
- Wegrollen von Gerüsten
Maßnahmen
Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung der Gerüste richtet sich nach DIN 4420-3 2006-01 Arbeits- und Schutzgerüste Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen
Seitenschutz
- Geländerholm
- Zwischenholm
- Bordbrett
Verwendung von Leitern als Aufstiege
- als innenliegende Gerüstleitern, wenn die Aufstiegshöhe bis zu 5 m beträgt
Fußpunkt 1
- Aufstellung nur auf tragfähigem, ebenem Boden
- Fußplatten und Gerüstspindeln verwenden
- Ständer an den Fußpunkten mit Längs- und Querriegeln verbinden
Aussteifungen/ Verstrebungen 2
- Gerüste müssen ausgesteift werden, z. B. durch Diagonalen, Rahmen oder gleichwertige Maßnahmen.
- Diagonalen sind an den Knotenpunkten mit den vertikalen und horizontalen Haupttraggliedern zu verbinden.
Verankerung 3
- Gerüste, die frei stehend nicht standsicher sind, müssen verankert werden.
- Die Verankerungskräfte sind über Gerüsthalter und Befestigungsmittel in tragfähigen Verankerungsgrund, z. B. Stahlbetondecken, einzuleiten.
Kennzeichnung 7
- Am Gerüst muss ein Schild angebracht werden, das folgende Angaben enthält: Name, Adresse und Telefonnummer des Gerüsterstellers, Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse, Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung, Warnhinweise, Datum der letzten Prüfung. Nicht einsatzbereite Gerüste/Bereiche mit Verbotszeichen "Zutritt verboten" kennzeichnen und den Zugang zur Gefahrenzone absperren.
Arbeitsgerüste werden nach DIN EN 12811-1 in Breitenklassen, Klassen der lichten Höhe und Lastklassen eingeteilt (siehe Tabelle 1 und 2).
| Breitenklassen | w in m |
|---|---|
| W 06 | 0,6 bis < 0,9 |
| W 09 | 0,9 bis < 1,1 |
| W 12 | 1,2 bis < 1,5 |
| W 15 | 1,5 bis < 1,8 |
| W 18 | 1,8 bis < 2,1 |
| W 21 | 2,1 bis < 2,4 |
| W 24 | ≥ 2,4 |
| 1 Lastklasse |
2 gleichmäßig verteilte last kN/m2 |
3 Teilflächenlast kN/m2 |
|---|---|---|
| 1 | 0,75 | - |
| 2 | 1,5 | - |
| 3 | 2,0 | - |
| 4 | 3,0 | 5,0 |
| 5 | 4,5 | 7,5 |
| 6 | 6,0 | 10,0 |
Die Brett- oder Bohlendicken richten sich in Abhängigkeit von deren Breite sowie der Stützweite nach DIN 4420-3 (siehe Tabelle 3).
| Lastklasse | Brett- oder Bohlenbreite | Brett- oder Bohlendicke | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| cm | 3,0 cm | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm | |
| 1, 2, 3 | 20 24 und 28 |
1,25 1,25 |
1,50 1,75 |
1,75 2,25 |
2,25 2,50 |
2,50 2,75 |
| 4 | 20 24 und 28 |
1,25 1,25 |
1,50 1,75 |
1,75 2,00 |
2,25 2,25 |
2,50 2,50 |
| 5 | 20, 24, 28 | 1,25 | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,00 |
| 6 | 20, 24, 28 | 1,00 | 1,25 | 1,25 | 1,50 | 1,75 |
Anmerkung: Bretter und Bohlen müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 entsprechen.
Spezielle Anforderungen
Auslegergerüst 5
- Ausleger aus Stahlprofilen
- je Ausleger mind. 2 Befestigungen in der Stahlbetondecke verankern
- einbetonierte Bügel müssen unter die untere Bewehrung greifen
Konsolgerüst 6
- Einhänghaken müssen mind. 25 cm lang sein
- die Verankerung ist nur in Stahlbetonmassivdecken zulässig
- als Verankerung sind mind. 2 Verankerungsbügel von mind. 10 mm Ø erforderlich
- Verankerungsbügel müssen mind. 50 cm in die Stahlbetondecke ragen
Bockgerüst 8
- nur normgerechte Gerüstböcke aus Metall oder Holz verwenden
- maximale Belaghöhe 4 m
- ab 2 m Belaghöhe: Verstrebungen und Seitenschutz
- Nutzgewicht nach den Gerüstgruppen
- DIN 4420 Teil 1 beachten
Fahrgerüste 9
Fahrgerüste sind fahrbare Konstruktionen aus Gerüstbauteilen
– fahrbare Gerüste nach DIN 4420-1:2004-03 „Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“
– DIN EN 1004-1:2005-03 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“
– DGUV Information 201-011
- Beim Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten. Sie muss an der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen.
- Gerüste dürfen erst bestiegen werden, wenn sie gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen gesichert sind.
- Die Standsicherheit von Fahrgerüsten aus Stahlrohrkupplungsgerüstbauteilen gilt ohne Nachweis als gewährleistet, wenn die angegebenen Seiten-/Höhenverhältnisse eingehalten sind 10.
- In allen anderen Fällen ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen.
- Bei aufkommendem Sturm und bei Arbeitsende sind Fahrgerüste gegen Umstürzen zu sichern.
- Gerüste nur in Richtung der Diagonale oder in Längsrichtung 11 verfahren.
- Beim Verfahren des Gerüstes dürfen sich keine Personen darauf aufhalten.
- Lose Teile sind vor dem Verfahren zu entfernen.
Weitere Informationen
- DGUV Information 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“
- DIN 4420-1:2004-03 „Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“
- DIN 4420-3:2006-01 „Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen“
- DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“
- DIN EN 12810-2:2004-03 „Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise“
- DIN EN 12811-1:2014-03 „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“