A 3.1 Arbeits- und Schutzgerüste

Mögliche Gefahren

  • Absturz vom Gerüst
  • Lösen des Gerüstes von der Wand
  • Überlastung des Gerüstes, ungenügende Tragfähigkeit
  • Wegrollen von Gerüsten

Maßnahmen

Allgemeine Anforderungen

Seitenschutz

  • Geländerholm
  • Zwischenholm
  • Bordbrett

Verwendung von Leitern als Aufstiege

  • als Gerüstinnenleitern, die nicht mehr als zwei Gerüstlagen mit­einander verbinden
  • als Gerüstaußenleitern, wenn die Gerüstlagen nicht höher als 5 m
  • über einer ausreichend breiten und tragfähigen Fläche liegen

Fußpunkt 1

  • Aufstellung nur auf tragfähigem, ebenem Boden
  • Fußplatten und Gerüstspindeln verwenden
  • Ständer an den Fußpunkten mit Längs- und Querriegeln verbinden

Aussteifungen/ Verstrebungen 2

  • Gerüste müssen ausgesteift werden, z. B. durch Diagonalen, Rahmen oder gleichwertige Maßnahmen.
  • Diagonalen sind an den Knotenpunkten mit den vertikalen und horizontalen Haupttraggliedern zu verbinden.

Verankerung 3

  • Gerüste, die frei stehend nicht standsicher sind, müssen verankert werden.
  • Die Verankerungskräfte sind über Gerüsthalter und Befestigungsmittel in tragfähigen Verankerungsgrund, z. B. Stahlbetondecken, einzuleiten.

Kennzeichnung 7

  • Am Gerüst muss ein Schild angebracht werden, das folgende Angaben enthält: DIN 4420-1:2004-03 „Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“ (siehe Tabelle 1).

Gerüstbeläge 4

  • Gerüstbeläge sind vor dem Einsatz auf einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen.
  • Holzbeläge sind so zu verlegen, dass sie dicht aneinanderliegen und weder wippen noch ausweichen können.

Spezielle Anforderungen

Auslegergerüst 5

  • Ausleger aus Stahlprofilen
  • je Ausleger mind. 2 Befestigungen in der Stahlbetondecke verankern
  • einbetonierte Bügel müssen unter die untere Bewehrung greifen

Konsolgerüst 6

  • Einhänghaken müssen mind. 25 cm lang sein
  • die Verankerung ist nur in Stahlbetonmassivdecken zulässig
  • als Verankerung sind mind. 2 Verankerungsbügel von mind. 10 mm Ø erforderlich
  • Verankerungsbügel müssen mind. 50 cm in die Stahlbetondecke ragen

Bockgerüst 8

  • nur normgerechte Gerüstböcke aus Metall oder Holz verwenden
  • maximale Belaghöhe 4 m
  • ab 2 m Belaghöhe: Verstrebungen und Seitenschutz
  • Nutzgewicht nach den Gerüstgruppen
  • DIN 4420 Teil 1 beachten

Fahrgerüste 9

Fahrgerüste sind fahrbare Konstruktionen aus Gerüstbauteilen
– fahrbare Gerüste nach DIN 4420-1:2004-03 „Arbeits- und Schutzgerüste
– Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“
– DIN EN 1004:2005-03 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“

  • Fahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen dürfen nur auf ebener, tragfähiger Unterlage verwendet werden.
  • Beim Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten. Sie muss an der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen.
  • Gerüste dürfen erst bestiegen werden, wenn sie gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen gesichert sind.
  • Die Standsicherheit von Fahrgerüsten aus Stahlrohrkupplungsgerüstbauteilen gilt ohne Nachweis als gewährleistet, wenn die angegebenen Seiten-/Höhenverhältnisse eingehalten sind  10.
  • In allen anderen Fällen ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen.
  • Bei aufkommendem Sturm und bei Arbeitsende sind Fahrgerüste gegen Umstürzen zu sichern.
  • Gerüste nur in Richtung der Diagonale oder in Längsrichtung 11 verfahren.
  • Beim Verfahren des Gerüstes dürfen sich keine Personen darauf aufhalten.
  • Lose Teile sind vor dem Verfahren zu entfernen.

Weitere Informationen

  • DGUV Grundsatz 301-001 „Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten“
  • DIN 4420-1:2004-03 „Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“
  • DGUV Information 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“
  • DIN EN 12811-1:2004-03 „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“
  • DIN EN 1004:2005-03 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bau­teilen – Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“