A 3.1 Arbeits- und Schutzgerüste

Mögliche Gefahren

  • Absturz vom Gerüst
  • Lösen des Gerüstes von der Wand
  • Überlastung des Gerüstes, ungenügende Tragfähigkeit
  • Wegrollen von Gerüsten

Maßnahmen

Allgemeine Anforderungen

  • Bau und Ausrüstung der Gerüste richtet sich nach DIN 4420-3 2006-01 Arbeits- und Schutzgerüste Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen

Seitenschutz

  • Geländerholm
  • Zwischenholm
  • Bordbrett

Verwendung von Leitern als Aufstiege

  • als innenliegende Gerüstleitern, wenn die Aufstiegshöhe bis zu 5 m beträgt

Fußpunkt 1

  • Aufstellung nur auf tragfähigem, ebenem Boden
  • Fußplatten und Gerüstspindeln verwenden
  • Ständer an den Fußpunkten mit Längs- und Querriegeln verbinden

Aussteifungen/ Verstrebungen 2

  • Gerüste müssen ausgesteift werden, z. B. durch Diagonalen, Rahmen oder gleichwertige Maßnahmen.
  • Diagonalen sind an den Knotenpunkten mit den vertikalen und horizontalen Haupttraggliedern zu verbinden.

Verankerung 3

  • Gerüste, die frei stehend nicht standsicher sind, müssen verankert werden.
  • Die Verankerungskräfte sind über Gerüsthalter und Befestigungsmittel in tragfähigen Verankerungsgrund, z. B. Stahlbetondecken, einzuleiten.

Kennzeichnung 7

  • Am Gerüst muss ein Schild angebracht werden, das folgende Angaben enthält: Name, Adresse und Telefonnummer des Gerüsterstellers, Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse, Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung, Warnhinweise, Datum der letzten Prüfung. Nicht einsatzbereite Gerüste/Bereiche mit Verbotszeichen "Zutritt verboten" kennzeichnen und den Zugang zur Gefahrenzone absperren.

Arbeitsgerüste werden nach DIN EN 12811-1 in Breitenklassen, Klassen der lichten Höhe und Lastklassen eingeteilt (siehe Tabelle 1 und 2).

Tabelle 1: Breitenklassen für Gerüstlagen
Breitenklassen w in m
W 06 0,6 bis < 0,9
W 09 0,9 bis < 1,1
W 12 1,2 bis < 1,5
W 15 1,5 bis < 1,8
W 18 1,8 bis < 2,1
W 21 2,1 bis < 2,4
W 24 ≥ 2,4
 
Tabelle 2: Verkehrslasten auf Gerüstlagen
1
Lastklasse
2
gleichmäßig
verteilte last
kN/m2
3
Teilflächenlast
 
kN/m2
1 0,75 -
2 1,5 -
3 2,0 -
4 3,0 5,0
5 4,5 7,5
6 6,0 10,0

Die Brett- oder Bohlendicken richten sich in Abhängigkeit von deren Breite sowie der Stützweite nach DIN 4420-3 (siehe Tabelle 3).

Tabelle 3: Größte zulässige Stützweiten (m) nach DIN 4420-3 in Abhängigkeit von der Breite und Dicke für Gerüstbretter und -bohlen in Arbeitsgerüsten
Lastklasse Brett- oder Bohlenbreite Brett- oder Bohlendicke
  cm 3,0 cm 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm
1, 2, 3 20
24 und 28
1,25
1,25
1,50
1,75
1,75
2,25
2,25
2,50
2,50
2,75
4 20
24 und 28
1,25
1,25
1,50
1,75
1,75
2,00
2,25
2,25
2,50
2,50
5 20, 24, 28 1,25 1,25 1,50 1,75 2,00
6 20, 24, 28 1,00 1,25 1,25 1,50 1,75

Anmerkung: Bretter und Bohlen müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 entsprechen.

Gerüstbeläge 4

  • Gerüstbeläge sind vor dem Einsatz auf einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen.
  • Holzbeläge sind so zu verlegen, dass sie dicht aneinanderliegen und weder wippen noch ausweichen können.

Spezielle Anforderungen

Auslegergerüst 5

  • Ausleger aus Stahlprofilen
  • je Ausleger mind. 2 Befestigungen in der Stahlbetondecke verankern
  • einbetonierte Bügel müssen unter die untere Bewehrung greifen

Konsolgerüst 6

  • Einhänghaken müssen mind. 25 cm lang sein
  • die Verankerung ist nur in Stahlbetonmassivdecken zulässig
  • als Verankerung sind mind. 2 Verankerungsbügel von mind. 10 mm Ø erforderlich
  • Verankerungsbügel müssen mind. 50 cm in die Stahlbetondecke ragen

Bockgerüst 8

  • nur normgerechte Gerüstböcke aus Metall oder Holz verwenden
  • maximale Belaghöhe 4 m
  • ab 2 m Belaghöhe: Verstrebungen und Seitenschutz
  • Nutzgewicht nach den Gerüstgruppen
  • DIN 4420 Teil 1 beachten

Fahrgerüste 9

Fahrgerüste sind fahrbare Konstruktionen aus Gerüstbauteilen
– fahrbare Gerüste nach DIN 4420-1:2004-03 „Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste - Leistungs­anforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“
– DIN EN 1004-1:2005-03 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“
– DGUV Information 201-011

  • Beim Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten. Sie muss an der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen.
  • Gerüste dürfen erst bestiegen werden, wenn sie gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen gesichert sind.
  • Die Standsicherheit von Fahrgerüsten aus Stahlrohrkupplungsgerüstbauteilen gilt ohne Nachweis als gewährleistet, wenn die angegebenen Seiten-/Höhenverhältnisse eingehalten sind  10.
  • In allen anderen Fällen ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen.
  • Bei aufkommendem Sturm und bei Arbeitsende sind Fahrgerüste gegen Umstürzen zu sichern.
  • Gerüste nur in Richtung der Diagonale oder in Längsrichtung 11 verfahren.
  • Beim Verfahren des Gerüstes dürfen sich keine Personen darauf aufhalten.
  • Lose Teile sind vor dem Verfahren zu entfernen.

Weitere Informationen

  • DGUV Information 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“
  • DIN 4420-1:2004-03 „Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“
  • DIN 4420-3:2006-01 „Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen“
  • DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bau­teilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“
  • DIN EN 12810-2:2004-03 „Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise“
  • DIN EN 12811-1:2014-03 „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung“