A 5.1 Rechtliche Grundlagen

Gesetzeshierarchie
Im Bereich des Arbeitsschutzes gilt die folgende Gesetzeshierarchie

  • Das „staatliche Recht“ ist für jeden verbindlich.
  • Das „autonome Recht“ (BG-Vorschriften) ist verbindlich für alle bei den Berufsgenossenschaften versicherten Unternehmen.
  • Das „private Recht“ sind individuelle Vereinbarungen, die für bestimmte Bereiche und Personenkreise verbindlich sind.

Bau- und Ausrüstungsbestimmungen
Die deutsche Gesetzgebung wird von den Vorgaben der Europäischen Union bestimmt.

Eine Voraussetzung für einen störungsfreien Binnenmarkt in der Euro­päischen Gemeinschaft ist der Abbau von Handelshemmnissen. Eine Harmonisierung (Angleichung) aller nationalen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen ist dazu erforderlich. Im Bereich von Maschinen wurde dies mit einer Anzahl von Richtlinien erreicht, die alle auf Artikel 114 des AEU-Vertrages begründet sind (Binnenmarkt-Richtlinien).

Richtlinien, basierend auf dem Artikel 114 AEU-Vertrag, sind z. B.

  • Maschinen-Richtlinie RL 2006/42/EG
  • EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit) RL 2004/108/EG
  • Niederspannungs-Richtlinie RL 2005/95/EWG
  • Produktsicherheitsrichtlinie

Diese Richtlinien müssen ohne jede Änderung in das nationale Recht überführt werden. National bestehende Anforderungen verlieren (zumindest für neue Anlagen) ihre Gültigkeit.

In Deutschland werden diese Richtlinien als Verordnung zum Produkt­sicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt. Die früher in Unfallverhütungs­vorschriften geregelten Bau- und Ausrüstungsanforderungen sind deshalb meist nicht mehr anzuwenden.

Arbeitsschutzbestimmungen
Arbeitsschutzanforderungen beeinflussen die Produktion, den freien Warenhandel und den Austausch von Dienstleistungen. Dies sind die Arbeitsschutz-Richtlinien nach Artikel 153 des AEU-Vertrags. Eine wichtige Arbeitsschutzbestimmung nach diesem Artikel ist die Arbeitsschutzrichtlinie.
In dieser EU-Rahmenrichtlinie werden Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aufgestellt.

Im Gegensatz zu den Binnenmarkt-Richtlinien können national weitergehende Standards gesetzt werden. In Deutschland wurde die Arbeitsschutz-Richtlinie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Jahr 1996 umgesetzt.
Darüber hinaus wurden weitere konkretisierende Einzelrichtlinien in Form von Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz in deutsches Recht überführt. Zur Umsetzung weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien, aber auch zur Vereinfachung des komplizierten Arbeitsschutzrechts, wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Jahr 2002 in Kraft gesetzt.

Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz (beispielhafte Aufzählung)

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Weitere Informationen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)