A 4.6 Lagern und Stapeln
Mögliche Gefahren
- Angefahrenwerden in engen, unübersichtlichen Lagern
- Verletzungen durch herabstürzendes oder umstürzendes Lagergut
- Stolpern, Stürzen in unaufgeräumten Lagern
- Überlastung beim Heben und Tragen
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- Verkehrswege und Lagerflächen sind eindeutig zu kennzeichnen.
- Fuß- und Fahrwege trennen, ausreichend breit anlegen, ausleuchten, Verkehrsregelungen treffen (siehe auch Kapitel A 1.20).
- Verkehrswege und Lagerplätze müssen eben und so tragfähig sein, dass sie die zu erwartenden Belastungen aufnehmen können.
- Geeignete Reinigungssysteme sind für den Lagerbereich erforderlich, z. B. Schneeräumer, Besen, Industriesauger, Kehrmaschinen.
- Dem Lagergut entsprechend sind Geräte erforderlich, die ein gefahrloses Ein-/Auslagern bzw. Be-/Entladen ermöglichen, z. B.
- Brückenkrane im Naturstein-, Plattenlager oder Betonfertigteilwerk,
- Gabelstapler,
- für palettierte Produkte oder Betonteile: Mitgängerflurförderzeuge 1, Gabelhubwagen, Sackkarren und Handwagen.
Betrieb
- Verkehrswege und Lagerplätze müssen regelmäßig gereinigt werden
- mögliche Fehlstellen im Bodenbelag sofort markieren und schnellstens beseitigen
- ausgelaufene Lagergüter/Flüssigkeiten sofort entfernen
- Verkehrs- und Fußwege frei halten
- Feuerlöscher, Fluchttüren, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Elektroschaltschränke frei halten 2
- nur mit geeigneten Transportgeräten arbeiten
Prüfungen
- Lagereinrichtungen, z. B. Regale, Paletten, Gitterboxen, sind vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Betriebsanweisungen
- Betriebsanweisungen erstellen über
- die Lagerplätze der einzelnen Produkte und die Art der Lagerung
- die maximalen Stapelhöhen 3
- die zu benutzenden Einrichtungen
- die maximal zulässigen Gesamtgewichte und Flächenbelastungen
- generelle Info hierzu beachten
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhelm bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, die Gefährdungen durch herabfallende, pendelnde, umfallende und wegfliegende Gegenstände mit sich bringen
- ggf. Schutzhandschuhe
Weitere Informationen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“
- DGUV Information 208-006 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten“
- Kapitel A 1.20