A 4.3 Schweißen

Mögliche Gefahren

  • Brand und Explosion durch Brenngas
  • optische Strahlung
  • Lärm
  • elektrischer Strom
  • Schadstoffe

Maßnahmen

Gasschweißen/Brennschneiden

Betrieb

  • Gasflaschen gegen Umstürzen sichern 1
  • liegende Flaschen gegen Wegrollen sichern
  • auf die farbliche Markierung der Gasflaschen achten, um Verwechs­lungen auszuschließen (seit Juli 2006 gelten neue Kennzeichnungs­farben, siehe DIN EN 1089-3:2011-10 2)
  • auf den Gefahrgutaufkleber 3 achten (er ist die einzige verbindliche Information über den Gasinhalt)
  • nur geprüfte und zugelassene Druckminderer benutzen
  • Flaschenventile nicht ruckartig öffnen
  • Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten
  • Einzelflaschenanlagen mit Sicherungen gegen Gasrücktritt und Flammdurchschlag (Einzelflaschensicherungen) ausrüsten 4
  • keine beschädigten oder porösen Schläuche verwenden
  • Schläuche gegen Abrutschen durch Verwendung von Schlauchtüllen mit Schlauchschellen oder Patentkupplungen sichern
  • der Brenner ist sicher zu zünden; dabei auf die richtige Zündfolge achten
    1. Sauerstoffventil öffnen
    2. Brenngasventil öffnen
    3. ausströmendes Gemisch zünden
  • zum Abstellen ist in umgekehrter Reihenfolge zu verfahren
  • Brenner und Schläuche nicht über Flaschen hängen und nicht in Werkzeugkisten oder anderen Hohlkörpern lagern
  • bei Schweißarbeiten für ausreichende Lüftung sorgen (siehe Tabelle 1)

Gasflaschen-Kennzeichnung

a) Gefahren- und Sicherheitshinweise
b) Gefahrzettel nach ADR/RID
c) z. B. Zusammensetzung des Gasgemisches oder Reinheitsanga­be des Gases
d) Handelsname des Herstellers
e) EG-Nummer bei Einzelstoffen, entfällt bei Gas­gemischen
f) UN-Nummer und Benennung des Stoffes
g) Hinweis des Gaseherstellers
h) Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers

Elektroschweißen/Schutzgasschweißen

Betrieb

  • entsprechend den Betriebsbedingungen (trockene Räume, im Freien und/oder unter erhöhter elektrischer Gefährdung) geeignete Schweißstromquellen auswählen
  • Netzleitungen, Schweißstromleitungen und Schlauchpakete gegen mechanische Beschädigungen schützen
  • nur einwandfrei isolierte Schweißleitungsverbinder benutzen
  • Erdungsklemme (Schweißstromrückleitung) am Werkstück nahe an der Schweißstelle kontaktsicher anbringen 5
  • Schweißarbeitsplätze gegen andere Arbeitsplätze durch Aufstellen von Stellwänden oder Vorhängen abschirmen
  • beschädigte Isolierbacken und Schweißdrahthalter sofort auswechseln
  • für ausreichende Lüftung 6 sorgen, insbesondere bei hochlegierten Stählen (Auftragsschweißungen), siehe Tabelle 2
  • Schweißdrahthalter und Schutzgasschweißbrenner nicht unter den Arm klemmen und nur auf isolierender Unterlage ablegen

Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
(siehe auch Kapitel A 4.5)

  • besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen verwenden (z. B. S) 7
  • isolierende Zwischenlagen, z. B. Gummimatten, Holzroste, benutzen 8
  • in engen Räumen keine elektrischen Schweißgeräte aufstellen und für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen

Schweißarbeiten an Behältern

  • Behälter vor Schweißbeginn gut reinigen
  • Behälter mit Wasser vollständig füllen oder mit Schutzgas durch­strömen lassen

Brandschutz
(siehe auch Kapitel A 1.12)

  • mögliche Quellen für Brände oder Explosionen vollständig beseitigen
  • bei verbleibender Brand- bzw. Explosionsgefahr muss eine schriftliche Schweiß­erlaubnis vorliegen, in der die zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt sind
  • geeignete Feuerlöschmittel während der Schweißarbeiten bereithalten
  • bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten Brandwache stellen

Prüfungen

  • Einzelflaschensicherungen und Verbrauchseinrichtungen sind in regelmäßigen Abständen auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und Dichtheit zu prüfen.
  • Schweißgeräte sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Anforderungen an das Personal

  • Eine Unterweisung ist erforderlich.

Betriebsanweisungen

  • Betriebsanweisungen sind bei besonderen Gefahren zu erstellen.
    Besondere Gefahren sind z. B.
    • Arbeiten in engen Räumen
    • Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefahr
    • Arbeiten an Behältern mit gefährlichem Inhalt
    • Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
  • Allgemeine Info hierzu beachten

Persönliche Schutzausrüstung

Gasschweißen/Brennschneiden

  • Augenschutz, Schutzbrillen (Schutzstufen 2 – 8)
  • beim Brennschneiden: schwer entflammbarer Schutzanzug oder Lederschürze sowie Schweißerschutzhandschuhe
  • Schutzhelm und Gehörschutz
  • hochgeschlossene Arbeitskleidung und geschlossene Schuhe

Elektroschweißen/Schutzgasschweißen

  • geeignete Schutzschirme mit Schweißerschutzfilter (Schutzstufen 9 – 15)
  • unbeschädigte und trockene Schweißerschutzhandschuhe aus Leder
  • Schutzhelme und Gehörschutz
  • unbeschädigtes, trockenes Schuhwerk mit isolierender Gummi- oder Kunststoffsohle 9
  • schwer entflammbare Schutzkleidung oder Lederschürze

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Information 209-010 „Lichtbogenschweißer“
  • DGUV Information 209-011 „Gasschweißer“
  • EN 169:2002 „Persönlicher Augenschutz – Filter für das Schweißen und verwandte Techniken – Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung“
  • DIN EN ISO 14116:2008-08 „Schutzkleidung – Schutz gegen Hitze und Flammen – Materialien, Materialkombinationen und Kleidung mit begrenzter Flammenausbreitung“
  • DIN EN 1089-3:2011-10 „Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen Flüssiggas (LPG)) – Teil 3: Farbcodierung“
  • Kapitel A 1.12, A 4.5