C 4.3 Auf- und Abbau von mobilen Recyclinganlagen

Mögliche Gefahren

  • Angefahrenwerden bei der Einrichtung der Baustelle
  • Getroffenwerden durch unkontrollierte Bewegungen bei der Positio­nierung und Abstützung der Anlage
  • Getroffenwerden von Bauteilen, die auf der Baustelle mittels Erdbaumaschinen im Hebezeugbetrieb montiert werden
  • Getroffenwerden von Bauteilen beim Auf- bzw. Abfahren von Tiefladern
  • Abstürzen bei Montagearbeiten an der Anlage auf der Baustelle

Maßnahmen

  • Bei der Montage der mobilen Anlage auf der Baustelle dürfen nur Erdbaumaschinen im Hebezeugbetrieb eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorliegt.
  • Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind den Einsatzbedingungen angepasst auszuwählen und vorzuhalten.
  • Bei Montagearbeiten müssen Maßnahmen gegen Absturz von Personen getroffen werden.
  • Schutzeinrichtungen, Laufstege und Wartungsbühnen sind vor der Inbe­triebnahme komplett wieder zu montieren 1 und auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen.
  • Beim Verfahren, Positionieren und Abstützen der mobilen Anlage auf der Baustelle darf sich niemand im Gefahrbereich aufhalten.
  • Bei Anlagen mit Motor-Generator-Antrieb muss die Anlage mit einem Staberder 2 geerdet werden.
  • Auffahrrampen zum Aufgabetrichter des Brechers müssen eine seitliche Absturzsicherung haben.
  • Mobile Recyclinganlagen werden auf Tiefladern an ihren Einsatzort gebracht. Sie verfügen über nicht angetriebene Radfahrwerke oder angetriebene Raupenfahrwerke. Die Standplätze und Fahrwege, sowohl für die Aufbereitungsanlagen als auch für die erforderlichen Zugmaschinen und Fahrzeuge, müssen über eine Tragfähigkeit verfügen, die den auftretenden Belastungen durch das Gewicht der Anlagen und deren Fahrwerke gerecht wird. Gefällestrecken sind besonders zu beachten.
  • Zum Ausgleich von Höhenunterschieden des Geländes und zur besseren Lastverteilung sind ausreichende Unterleghölzer für die hydraulischen Abstützungen mitzuführen und zu benutzen 3.

Prüfungen

  • Nach jedem Aufbau ist die Anlage zu überprüfen.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzhelm
  • Schutzschuhe
  • Schutzbrille
  • Warnweste
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Weitere Informationen

  • ASR A 2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
  • TRBS 2121 „Gefährdung von Personen durch Absturz“
  • Merkblatt der BG RCI: A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“
  • BASF: „Sicherheitsregeln für handwerkliche Arbeiten“ (Jedermann Verlag GmbH, ISBN: 978-3-920506-70-8)
  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • Kapitel A 1.16