C 4.4 Vorsortierung

Mögliche Gefahren

  • Angefahrenwerden durch Lade- oder Transportfahrzeuge
  • Absturz und Umkippen von Fahrzeugen
  • wegfliegende Materialsplitter bei der Vorzerkleinerung
  • Lärm und Staubentwicklung bei der Vorbehandlung
  • Verletzungen durch scharfkantiges Material, z. B. Eisen, bei Arbeiten von Hand
  • Verletzungen bei Arbeiten mit Trennschleifern, z. B. durch wegfliegende Splitter, Verkanten der Trennscheibe

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Baumaschinen, Bagger, Lader mit notwendiger Reichweite, Stand­sicherheit und Festigkeit auswählen
  • geeignete Anbaugeräte für die Vorzerkleinerung verwenden
  • an Erdbaumaschinen ist bei Zerkleinerungsarbeiten ein Splitterschutz (z. B. Frontscheiben-Schutzgitter) notwendig
  • Einsatz lärmarmer Aggregate und Maschinen
  • Rückfahrwarneinrichtung, Rückfahrkamera
  • Kommunikationsmittel, Bordfunk
  • schallgedämmte und klimatisierte Fahrerkabinen
  • nur geprüfte und sichere Handmaschinen (z. B. Trennschleifer) benutzen (siehe auch Kapitel A 2.5)

Betrieb

  • Abgrenzung und Absicherung von Verkehrswegen
  • Staubbekämpfung durch Wasserbedüsung von Halden und Verkehrswegen
  • Vorsortierung: Auseinanderziehen des Materials, Aussortieren von Störstoffen, z. B. lose Eisen, Holz, Kunststoff, Abtrennen von Bewehrungseisen
  • Vorzerkleinerung auf brechergerechte Größen, z. B. mit Hydraulik­hämmern 1, Betonscheren oder -kneifern 2
  • Aufgabe mit Bagger zur gleichmäßigen und kontinuierlichen Beschickung
  • Löffelgröße am Bagger auf die Abmessungen des Brechereinlaufes abstimmen
  • anhand von Betriebsanweisungen sind die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen

Prüfungen

  • Erdbaumaschinen, Anbaugeräte und Handmaschinen in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person prüfen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzhelm
  • Gehörschutz
  • Schutzschuhe S3
  • Schutzhandschuhe
  • Atemschutz FFP2
  • Wetterschutzkleidung (Kälte, Regen, UV-Sonnenschutz)
  • Warnweste

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
  • Kapitel A 2.5