2.7 Sind nach Reparaturen an druckfest gekapselten Motoren die Abmessungen für zünddurchschlagsichere Spalte gemäß der Norm DIN EN 60079-1 verbindlich?

Die in der Norm DIN EN 60079-1 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 1: Geräteschutz durch druckfeste Kapselung ,d'“ vorgegebenen Maße für Spaltabmessungen stellen Festlegungen der Norm dar und sind nur eine notwendige Bedingung für das Verhindern von Explosionen. Es ist jedoch möglich, dass sie im Einzelfall nicht ausreichend sind. Maßgeblich sind die Werte und Maßnahmen, die aus der Typprüfung stammen. Um diese zu bestehen, sind oft engere bzw. längere Spalte erforderlich, als es die Norm vorgibt.

Mit anderen Worten: Es sind immer diejenigen Spaltabmessungen verbindlich, die nach der erfolgreichen Typprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle in den Prüfunterlagen des Herstellers bestätigt werden.

Für Reparaturarbeiten, die Auswirkungen auf die Spaltmaße haben, ergeben sich daher folgende Konsequenzen:

  • Bei der Überarbeitung von Spaltflächen müssen die entsprechenden Werte des Herstellers vorliegen. Die dort aufgeführten Maße müssen eingehalten werden.
  • Vor der Inbetriebnahme des reparierten druckfest gekapselten Betriebsmittels muss eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Explosionsschutzes z. B. erfolgen durch eine zur Prüfung befähigte Person eines Unternehmens, soweit diese Person von der zuständigen Behörde für diese Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung anerkannt ist oder durch den Hersteller (siehe auch Fragen 2.8 und 2.12).

Hinweis:
Der Hersteller wird regelmäßig durch Konformitätsbewertungsstellen überwacht. Er muss ein QS-System nach ISO/IEC 80079-3412 unterhalten.

12 DIN EN ISO/IEC 80079-34 "Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 34: Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen für die Herstellung von Geräten"