3.13 Welche Schutzmaßnahmen sind für den vorgesehenen Einsatz erforderlich?

Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsermittlung kann in Spalte 3 der Tabelle 7 eingetragen werden.

In diesem Schritt sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden, die das Wirksamwerden der jeweils betrachteten Zündquelle im Hinblick auf die angestrebte Kategorie ausreichend unwahrscheinlich werden lassen. Die Schutzmaßnahmen können z. B. bestehen aus

  • Maßnahmen, die das Wirksamwerden einer Zündquelle durch Überwachung oder durch Trennung von der explosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder auch die Auswirkung einer Explosion begrenzen,
  • der Überwachung einer Zündquelle (z. B. Temperaturüberwachung eines Lagers),
  • Kombinationen mehrerer Maßnahmen,
  • konstruktiven Veränderungen (z. B. Vergrößerung von Abständen beweglicher Teile, Einbau anderer Werkstoffpaarungen),
  • Ergänzungen von Betriebsanweisungen.