3.15 Wie unterscheidet sich die Zündgefahrenbewertung bereits in Verkehr gebrachter Maschinen von der neuer Maschinen?

Die Zündgefahrenbewertung bereits in Verkehr gebrachter nichtelektrischer Geräte durch den Betreiber ist durch folgende Nachteile gekennzeichnet:

  • Die Konstruktion ist nicht mehr änderbar.
  • In der Regel sind keine detaillierten Konstruktionsunterlagen verfügbar.
  • Überwachungseinrichtungen sind nur eingeschränkt nachrüstbar.

Dagegen steht der Vorteil, dass die Geräte nicht für universellen Einsatz ausgelegt sein müssen, sondern nur für den konkreten beabsichtigten Einsatzfall des Betreibers. Um diese Gegebenheiten auszunutzen, können daher Geräte, die in den Zonen 1 und 2 eingesetzt werden, für die Bewertung zu funktionalen Gruppen, z. B. alle Drehschieberpumpen, zusammengefasst werden. So können typische Zündgefahren erkannt und typische Fehlerzustände des Funktionsprinzips berücksichtigt werden. Für den Einsatz in Zone 0 sollte dagegen keinesfalls auf eine Einzelbetrachtung verzichtet werden.

Geräte, die nach dem 30.6.2003 in Verkehr gebracht wurden, wurden durch den Hersteller einer Zündquellenbewertung unterzogen. Die für den Betrieb des Geräts relevanten Ergebnisse dieser Zündquellenbewertung sind in der Betriebsanleitung, die dem Betreiber ausgehändigt wurde, eingearbeitet. Ein Anspruch auf die Herausgabe der kompletten Zündquellenbewertung durch den Hersteller hat der Betreiber nicht.