2.22 Bei welchen Betriebszuständen ist eine Zoneneinteilung nicht zielführend?

Außerhalb des Normalbetriebs gibt es besondere und seltene Vorgänge und Tätigkeiten, die bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt werden müssen, die jedoch Explosionsschutzmaßnahmen erfordern. Solche Vorgänge und Tätigkeiten können z. B. sein:

  • Das einmalige Durchlaufen eines explosionsfähigen Bereichs im Inneren eines Flüssiggas-Lagerbehälters während der erstmaligen Befüllung.
  • Die Instandsetzung nach unplanmäßiger Abschaltung mit möglichem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre.
  • der Eingriff in eine technisch dichte oder auf Dauer technisch dichte Anlage mit möglichem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre.
  • Seltene Instandsetzungs- und Wartungsmaßnahmen mit möglichem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre.

So kann z. B. beim Beschichten von Brauch- oder Seewassertanks eines Schiffes mit lösemittelhaltigem Korrosionsschutz ein Bereich mit Explosionsgefahren nicht ausgeschlossen werden. Eine Zoneneinteilung für die Dauer der Tätigkeiten erfolgt dabei jedoch nicht. Die bestimmungsgemäße Verwendung des Tanks ist nicht das Beschichten, sondern die Aufnahme von Brauch- bzw. Seewasser. Für das Betreiben des Behälters stellt das Beschichten keinen Normalbetrieb dar. Nach TRGS 507 „Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern“ erfolgt die schriftliche Arbeitsfreigabe über den Erlaubnisschein.

Wichtig ist, dass innerhalb des Explosionsschutzkonzepts einer Anlage alle Betriebsphasen betrachtet und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden (z. B. aufgrund von nicht vorhersehbaren Randbedingungen). Es ist zumindest die Vorgehensweise darzulegen, wie die erforderlichen Maßnahmen im Bedarfsfall ermittelt und umgesetzt werden (z. B. Management of change, Freigabe über Erlaubnisscheinverfahren).

Die festgelegten Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Zeitdauer des Normalbetriebs sind im Explosionsschutzdokument festzuhalten. Im Explosionsschutzdokument finden sich auch Maßnahmen, die nicht im engen Zusammenhang mit einer Zone stehen müssen.

Hinsichtlich der Zoneneinteilung sind das Innere und das Äußere (die Umgebung) von Apparaten, Anlagen bzw. Anlagenteilen getrennt zu betrachten.