2.24 Wer ist für die Zoneneinteilung verantwortlich? Wer soll sie durchführen?
Für die Zoneneinteilung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Unternehmensleitung verantwortlich. Die Zoneneinteilung soll von Personen vorgenommen werden, die Kenntnis von den Eigenschaften der brennbaren Stoffe, des Prozesses und der Betriebsmittel haben, möglichst in Zusammenarbeit mit dem betreffenden sicherheits-, elektro-, maschinentechnischen und sonstigem ingenieurtechnischen Personal. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt häufig eine koordinierende Funktion und kann als Multiplikator in ihr Wissen zur Verfügung stellen. Bewährt hat sich in vielen Fällen, wenn Aufsichtspersonen der zuständigen Berufsgenossenschaft, Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitsschutzbehörde, von zugelassenen Überwachungsstellen oder von sicherheitstechnischen Diensten hinzugezogen werden.
Die EX-RL mit ihrer Beispielsammlung bietet für die Zoneneinteilung eine sehr gute Basis.