3.12 Kann bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes auf bestehende Dokumente verwiesen werden?

Bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes kann auf vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte zurückgegriffen werden, die aufgrund von Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften erstellt wurden.

Liegen z. B. im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Ausarbeitungen zur Verfahrensbeschreibung mit für den Explosionsschutz wesentlichen Verfahrensparametern vor, so kann im Explosionsschutzdokument auf diese Verfahrensbeschreibung verwiesen werden.

Die Dokumentation zum Explosionsschutz kann Bestandteil einer allgemeinen Sicherheitsdokumentation sein. Sie kann auch in elektronischer Form (z. B. in Datenbanken) geführt werden.