2.12 Was sollte in einer Anleitung zur Durchführung des Anzeigetests beschrieben sein?

Der Testablauf muss in einer Betriebsanweisung nach Abschnitt 8.2 der Merkblätter T 023 (und T 021) festgelegt werden, Herstellerangaben sind dabei zu berücksichtigen. Die Betriebsanweisung sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Beschreibung der Testvorrichtung und Erläuterung der Verwendung 
  • Anleitung zur Durchführung der Sichtkontrolle 
  • Zulässige Messwertanzeige vor Beginn des Anzeigetests 
  • Anleitung zur Durchführung des Anzeigetests 
  • Maximale Begasungszeiten 
  • Kriterium für das Bestehen des Tests 
  • Vorgehen im Fehlerfall (Anzeigetest mit Prüfgas nicht bestanden) 
  • Überprüfen/Sicherstellen der Einsatzbereitschaft nach Testende (z. B. Gerät entnehmen, Statusanzeigen und Messwerte wieder im Normalzustand)
  • Art und Weise der Dokumentation