1.3 Gelten die Anforderungen der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ auch für andere Radikalstarter (z. B. AIBN (N,N-Azobisisobutyronitril))?

Nein. Der Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ beschränkt sich ausschließlich auf Organische Peroxide (Definition siehe Anhang des Merkblatts M 058 und Frage 1.1).

Trotzdem können auch ohne unmittelbare Verbindlichkeit der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ für Radikalstarter-Typen mit änlichen Eigenschaftsprofilen wie Organische Peroxide Regelungen aus dieser Unfallverhütungsvorschrift sinngemäß übernommen werden (z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung).