1.4 Welche Anforderungen gelten, wenn Organische Peroxide nur intermediär gebildet und nicht als Zwischenstufe isoliert werden?

Auch in diesem Fall gelten die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.

Ab einer Konzentration von 1,0 % Aktivsauerstoff sind die für Organische Peroxide geltenden Regelungen anzuwenden.