2.9 Dürfen Peroxide in Kellern oder in oberen Stockwerken gelagert werden?

Nein. Läger für organische Peroxide – ausgenommen solche der Gefahrgruppe OP IV – sind nur in eingeschossigen Gebäuden zulässig. Näheres regeln § 7 Absätze 2 und 3 der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“.