3.24 Sind bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden persönliche Schutzausrüstungen erforderlich?
Ja. Die geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind die Angaben des Sicherheitsdatenblatts einzubeziehen.
Bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden müssen dem Grad der Gefährdung angemessene geeignete Schutzbrillen, wenn erforderlich auch Schutzhandschuhe, Schutzkleidung sowie Gesichts- und Kopfschutz getragen werden. Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind in der Betriebsanweisung aufzuführen. Einzelheiten siehe DGUV Information 213-069 "Organische Peroxide" (Merkblatt M 001 „Organische Peroxide“ der BG RCI.