3.24 Sind bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden persönliche Schutzausrüstungen erforderlich?

Ja. Die geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen ergeben sich aus der Gefährdungs­beurteilung. Dabei sind die Angaben des Sicherheitsdatenblatts einzubeziehen.

Bei Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden müssen dem Grad der Gefährdung angemessene geeignete Schutzbrillen, wenn erforderlich auch Schutzhandschuhe, Schutzkleidung sowie Gesichts- und Kopfschutz getragen werden. Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind in der Betriebsanweisung aufzuführen. Einzelheiten siehe DGUV Information 213-069 "Organische Peroxide" (Merkblatt M 001 „Organische Peroxide“ der BG RCI.