Druckgasflaschen­schränke

Unterbringung von Druckgasflaschen in Laboratorien

Druckgasflaschen mit den verschiedensten Gasen werden in Laboratorien vielfach benötigt. Bei Bränden stellen diese durch die Energie des komprimierten Gases eine Gefahr dar, da durch die Steigerung des Innendrucks ein Zerknall der Flasche erfolgen kann, womit in der Regel erhebliche Zerstörungen verbunden und gegebenenfalls Gesundheit und Leben von Menschen gefährdet sind. Bei giftigen, ätzenden, brennbaren oder anderen gefährlichen Gasen kommt hierzu noch die Gefährdung durch das austretende Gas.

Aus diesem Grunde fordern die Richtlinien für Laboratorien, dass Druckgasflaschen außerhalb der Laboratorien aufzustellen und die Gase den Arbeitsplätzen durch festverlegte Rohrleitungen zuzuführen sind. Ist dies nicht möglich, und müssen in Laboratorien mit erhöhter Brandgefahr Druckgasflaschen betrieben werden, sind die Druckgasflaschen durch besondere Schutzmaßnahmen im Brandfall vor zu starker Erwärmung zu schützen. Sind solche Schutzmaßnahmen nicht möglich oder zweckmäßig, müssen Druckgasflaschen nach Arbeitsschluss oder nach Beendigung einer Versuchsreihe an einen sicheren Ort gebracht werden.

Bedacht werden sollte in diesem Fall auch, dass mit der Häufigkeit des Einsatzes der Druckgasflaschen auch die Notwendigkeit zum Transport steigt, was bedeutet, dass nicht nur wertvolle Arbeitszeit für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht, sondern auch die Unfallgefahr steigt. Ferner ist zu empfehlen, auch die häufig anzutreffenden Flüssiggasflaschen, die die Laborbrenner speisen, außerhalb des Labors oder in Sicherheitsschränken unterzubringen.

Druckgasflaschen sind im Labor beispielsweise geschützt durch

  • Unterbringen in Schränken nach DIN 12925 Teil 2 „Laboreinrichtungen; Schränke für Druckgasflaschen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung",
  • Unterbringen in dauerbelüfteten Flaschenschränken nach den Technischen Regeln Druckgase TRG 280 „Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern" oder
  • Einrichtungen, die Druckgasflaschen selbsttätig mit Wasser berieseln (z. B. nach DIN 14494 „Sprühwasserlöschanlagen, ortsfest, mit offenen Düsen").

Die ebenfalls mögliche Aufstellung der Druckgasflaschen hinter feuerhemmender Abtrennung findet im Laboratorium wegen der notwendigen Schutzabstände in der Regel keine Anwendung.

Werden Druckgasflaschen in Sicherheitszellen untergebracht, bleibt der Schutzbereich auf das Innere der Zellen beschränkt. Da die Sicherheitszelle im Arbeitsraum aufgestellt werden darf, lassen sich kurze Leitungswege – von besonderer Wichtigkeit bei Reinstgasen – problemlos verwirklichen.

Durch den Einsatz von Sicherheitszellen nach DIN 12925 Teil 2 wird ein kontinuierlicher Betrieb gewährleistet, und die Druckgasflaschen können auch nach Betriebsschluss im Arbeitsraum verbleiben. Auf dem Markt sind Modelle in diversen Ausführungen verschiedener Anbieter verfügbar, so dass für jeden Zweck der richtige Sicherheitsschrank erhältlich ist.

Siehe auch: Sichere Chemiearbeit 1-1997, Seite 9