Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Das Arbeitsschutzgesetz fordert explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Mit dem psyBel Programm „Psychische Belastung erkennen, gesunde Arbeitsbedingungen gestalten“ hat die BG RCI eine Sammlung unterschiedlicher Informationsmaterialien, Instrumente und Hilfen für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung auf den Weg gebracht. Ziel ist, dass Sie als Betrieb diese selbständig, effektiv und zielgerichtet durchführen können.