4.6 Hygiene

4.6.1 Allgemeine Maßnahmen

Angemessene Hygienemaßnahmen sind zu treffen. Arbeitsplätze sind von Kontaminationen frei zu halten und regelmäßig zu reinigen.

Nicht beseitigte Kontaminationen durch Chemikalien stellen eine Gefährdung durch unabsichtlichen Kontakt und versehentliche Aufnahme dar. Auf Pfützen von Wasser oder Ölresten besteht zudem Rutschgefahr. Zur schnellen Aufnahme von Lachen eignen sich spezielle Chemikalienbinder. Beim Tragen von Handschuhen ist darauf zu achten, dass mit diesen nicht Kontaminationen im Labor versehentlich verteilt werden, beispielsweise auf Frontschiebern, Telefonhörern, Tastaturen, Türklinken, Armaturen und Schreibgeräten.

Arbeitskleidung darf nicht beim Aufenthalt in sauberen Bereichen, wie zum Beispiel Büro- oder Besprechungsräumen, Bibliotheken, Seminarräumen, Pausenräumen, Teeküchen, Kantinen oder Cafeterien, getragen werden.

Lange Haare (Kopfhaar, Barthaar), die zu Gefährdungen führen können, zum Beispiel durch Kontaminationen, thermische oder mechanische Einwirkungen, müssen sicher befestigt werden (Zusammenbinden, Hochstecken, Haarnetze, Kopftücher etc.). Die Bedeckung darf nicht zu einer eigenen Gefährdung führen.