Kapitel 3.1: Vorgehensweise

Dies gilt über den Bereich der Gefahrstoffe hinaus auch für alle anderen Gefährdungen. Wegen der großen Vielfalt an verschiedenen Tätigkeiten mit verschiedensten Gefahrstoffen, wird im Labor ein intrinsisches Sicherheitskonzept durch den Bau, die Einrichtung, die Verfahren, den Betrieb und die Geräte verfolgt. Dieses Sicherheitskonzept basiert im Wesentlichen auf den Anforderungen der Abschnitte 2, 3, 4, 6 und 7 dieser DGUV Information. Zusätzliche Maßnahmen können nach Bedarf gemäß Abschnitt 5 getroffen werden. Hierdurch wird eine Beherrschbarkeit von Ereignissen und Expositionen ermöglicht. Laboratorien werden demnach in der Regel so betrieben, dass auch Tätigkeiten mit giftigen Stoffen ohne Zusatzmaßnahmen durchgeführt werden können. In einem Labor können in der Regel unvorhergesehene Ereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden, weshalb den technischen Maßnahmen insbesondere zur Schadensbegrenzung und -beherrschung von Ereignissen eine besondere Rolle zukommt. Nur wenn in einem Labor auf längere Sicht ausgeschlossen werden kann, dass Tätigkeiten mit hoher Gefährdung durchgeführt werden, ist ein geringeres intrinsisches Schutzniveau praxisgerecht.

Da die intrinsische Sicherheit von Laboratorien stark von Bau und Ausrüstung abhängt, ist bei der Auftragsvergabe zu prüfen, ob eine ausreichende Fachkunde des Planers (Architekten, Ingenieure) bezogen auf die Regularien zur Arbeitssicherheit, insbesondere auf die Gefahrstoffverordnung, vorliegt. Insbesondere soll der Planer Folgen der Wechselwirkung zwischen Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Komfort und Nachhaltigkeit beurteilen können [31].

Es ist zu empfehlen, bei der Auftragsvergabe zu vereinbaren, dass eine objektbezogene Dokumentation mit dem Gebäude übergeben wird.

Wegen der oft komplex zusammenhängenden verschiedenen Gefährdungsarten in Laboratorien dient eine Reihe von Maßnahmen technischer, organisatorischer und persönlicher Art dazu, gleichzeitig mehrere Gefährdungen zu beherrschen.

Auch bei Tätigkeiten mit Gefährdungen, die aus den physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe resultieren, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Diese sind häufig die gleichen Maßnahmen, die die Gefährdungen durch die toxischen Eigenschaften reduzieren.