A 1.12 Brandschutz
Mögliche Gefahren
Brände gefährden neben Leben und Gesundheit der Beschäftigten häufig auch die Existenz von Unternehmen.
Maßnahmen
Vorbeugender Brandschutz
- An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist.
- Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.
- Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten 1. Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen, offenes Feuer und Zündquellen fernhalten.
- Alle Beschäftigten in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen.
- Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen.
- Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und bekanntmachen.
- Fluchtwege kennzeichnen und frei halten.
- Zufahrten für die Feuerwehr frei halten.
Zugelassene tragbare Feuerlöscher
Hinweis: Feuerlöscher zum Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen (Zone 21 und 22) müssen mit Pulverbrausen bzw. Sprühdüsen ausgerüstet sein, die das Aufwirbeln abgelagerten Staubes beim Löschen verhindern.
Brandschutz bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten
- Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen.
- Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen.
- Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis festlegen.
- Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel, z. B. Pulverlöscher, während der Heißarbeiten bereitstellen.
- Bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstelle auf Brandnester überprüfen (Brandwache).
Hinweis: Feuerlöschern mit ABC-Löschpulver, die bis zum Erscheinen der DIN EN 3 nach DIN 14406 Teil 1 zugelassen worden sind, wird je Kilogramm Löschmitteleinheit zugeordnet.
Im Falle eines Brandes
- Brand mit genauen Angaben über die Brandstelle der Feuerwehr melden
- sofern Menschen in Gefahr sind, diesen helfen oder Hilfe herbeiholen
- brennende Kleider durch Decken oder Ähnliches ersticken
- Brand sofort bekämpfen
- Türen bzw. Fenster schließen, um Zugluft zu vermeiden
- Rückweg sichern
- bei Löscharbeiten sind folgende Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 V einzuhalten
- Wasserlöscher (Vollstrahl) 3 m
- Schaumlöscher 3 m
- Wasserlöscher (Sprühstrahl) 1 m
- Pulverlöscher 1 m
- Kohlendioxidlöscher 1 m
Prüfung von Feuerlöschern
- alle zwei Jahre
Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschriften
- BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“
- DIN EN 2:2005-01 „Brandklassen“
- DIN EN 3 (Normenreihe) „Tragbare Feuerlöscher“
- DIN EN ISO 7010:2012-10 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“
- DIN ISO 23601:2010-12 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“
- DIN 14090:2003-05 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“
- DIN 14095:2007-05 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“
- DIN 14096:2013-01 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“