A 1.12 Brandschutz

Mögliche Gefahren

Brände gefährden neben Leben und Gesundheit der Beschäftigten häufig auch die Existenz von Unternehmen.

Maßnahmen

Vorbeugender Brandschutz

  • An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brand­fördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist.
  • Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.
  • Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten 1. Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen, offenes Feuer und Zündquellen fernhalten.
  • Alle Beschäftigten in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen.
  • Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen.
  • Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und bekanntmachen.
  • Fluchtwege kennzeichnen und frei halten.
  • Zufahrten für die Feuerwehr frei halten.

Zugelassene tragbare Feuerlöscher
Hinweis: Feuerlöscher zum Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen (Zone 21 und 22) müssen mit Pulverbrausen bzw. Sprühdüsen ausgerüstet sein, die das Aufwirbeln abgelagerten Staubes beim Löschen verhindern.
 

Brandschutz bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten

  • Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen.
  • Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen.
  • Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis festlegen.
  • Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel, z. B. Pulverlöscher, während der Heißarbeiten bereitstellen.
  • Bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstelle auf Brandnester überprüfen (Brandwache).

Hinweis: Feuerlöschern mit ABC-Löschpulver, die bis zum Erscheinen der DIN EN 3 nach DIN 14406 Teil 1 zugelassen worden sind, wird je Kilogramm Löschmitteleinheit zugeordnet.
 

Im Falle eines Brandes

  • Brand mit genauen Angaben über die Brandstelle der Feuerwehr melden
  • sofern Menschen in Gefahr sind, diesen helfen oder Hilfe herbeiholen
  • brennende Kleider durch Decken oder Ähnliches ersticken
  • Brand sofort bekämpfen
  • Türen bzw. Fenster schließen, um Zugluft zu vermeiden
  • Rückweg sichern
  • bei Löscharbeiten sind folgende Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 V einzuhalten
    • Wasserlöscher (Vollstrahl) 3 m
    • Schaumlöscher 3 m
    • Wasserlöscher (Sprühstrahl) 1 m
    • Pulverlöscher 1 m
    • Kohlendioxidlöscher 1 m

Prüfung von Feuerlöschern

  • alle zwei Jahre

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschriften
  • BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DIN EN 2:2005-01 „Brandklassen“
  • DIN EN 3 (Normenreihe) „Tragbare Feuerlöscher“
  • DIN EN ISO 7010:2012-10 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“
  • DIN ISO 23601:2010-12 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“
  • DIN 14090:2003-05 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“
  • DIN 14095:2007-05 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“
  • DIN 14096:2013-01 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“