A 4.3 Schweißen
Mögliche Gefahren
- Brand und Explosion durch Brenngas
- optische Strahlung
- Lärm
- elektrischer Strom
- Schadstoffe
Maßnahmen
Gasschweißen/Brennschneiden
Betrieb
- Gasflaschen gegen Umstürzen sichern 1
- liegende Flaschen gegen Wegrollen sichern
- auf die farbliche Markierung der Gasflaschen achten, um Verwechslungen auszuschließen (seit Juli 2006 gelten neue Kennzeichnungsfarben, siehe DIN EN 1089-3:2011-10 2)
- auf den Gefahrgutaufkleber 3 achten (er ist die einzige verbindliche Information über den Gasinhalt)
- nur geprüfte und zugelassene Druckminderer benutzen
- Flaschenventile nicht ruckartig öffnen
- Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten
- Einzelflaschenanlagen mit Sicherungen gegen Gasrücktritt und Flammdurchschlag (Einzelflaschensicherungen) ausrüsten 4
- keine beschädigten oder porösen Schläuche verwenden
- Schläuche gegen Abrutschen durch Verwendung von Schlauchtüllen mit Schlauchschellen oder Patentkupplungen sichern
- der Brenner ist sicher zu zünden; dabei auf die richtige Zündfolge achten
1. Sauerstoffventil öffnen
2. Brenngasventil öffnen
3. ausströmendes Gemisch zünden - zum Abstellen ist in umgekehrter Reihenfolge zu verfahren
- Brenner und Schläuche nicht über Flaschen hängen und nicht in Werkzeugkisten oder anderen Hohlkörpern lagern
- bei Schweißarbeiten für ausreichende Lüftung sorgen (siehe Tabelle 1)
Gasflaschen-Kennzeichnung
a) Gefahren- und Sicherheitshinweise
b) Gefahrzettel nach ADR/RID
c) z. B. Zusammensetzung des Gasgemisches oder Reinheitsangabe des Gases
d) Handelsname des Herstellers
e) EG-Nummer bei Einzelstoffen, entfällt bei Gasgemischen
f) UN-Nummer und Benennung des Stoffes
g) Hinweis des Gaseherstellers
h) Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
Elektroschweißen/Schutzgasschweißen
Betrieb
- entsprechend den Betriebsbedingungen (trockene Räume, im Freien und/oder unter erhöhter elektrischer Gefährdung) geeignete Schweißstromquellen auswählen
- Netzleitungen, Schweißstromleitungen und Schlauchpakete gegen mechanische Beschädigungen schützen
- nur einwandfrei isolierte Schweißleitungsverbinder benutzen
- Erdungsklemme (Schweißstromrückleitung) am Werkstück nahe an der Schweißstelle kontaktsicher anbringen 5
- Schweißarbeitsplätze gegen andere Arbeitsplätze durch Aufstellen von Stellwänden oder Vorhängen abschirmen
- beschädigte Isolierbacken und Schweißdrahthalter sofort auswechseln
- für ausreichende Lüftung 6 sorgen, insbesondere bei hochlegierten Stählen (Auftragsschweißungen), siehe Tabelle 2
- Schweißdrahthalter und Schutzgasschweißbrenner nicht unter den Arm klemmen und nur auf isolierender Unterlage ablegen
Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
(siehe auch Kapitel A 4.5)
- besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen verwenden (z. B. S) 7
- isolierende Zwischenlagen, z. B. Gummimatten, Holzroste, benutzen 8
- in engen Räumen keine elektrischen Schweißgeräte aufstellen und für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen
Schweißarbeiten an Behältern
- Behälter vor Schweißbeginn gut reinigen
- Behälter mit Wasser vollständig füllen oder mit Schutzgas durchströmen lassen
Brandschutz
(siehe auch Kapitel A 1.12)
- mögliche Quellen für Brände oder Explosionen vollständig beseitigen
- bei verbleibender Brand- bzw. Explosionsgefahr muss eine schriftliche Schweißerlaubnis vorliegen, in der die zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt sind
- geeignete Feuerlöschmittel während der Schweißarbeiten bereithalten
- bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten Brandwache stellen
Prüfungen
- Einzelflaschensicherungen und Verbrauchseinrichtungen sind in regelmäßigen Abständen auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und Dichtheit zu prüfen.
- Schweißgeräte sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Anforderungen an das Personal
- Eine Unterweisung ist erforderlich.
Betriebsanweisungen
- Betriebsanweisungen sind bei besonderen Gefahren zu erstellen.
Besondere Gefahren sind z. B.
- Arbeiten in engen Räumen
- Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefahr
- Arbeiten an Behältern mit gefährlichem Inhalt
- Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
- Allgemeine Info hierzu beachten
Persönliche Schutzausrüstung
Gasschweißen/Brennschneiden
- Augenschutz, Schutzbrillen (Schutzstufen 2 – 8)
- beim Brennschneiden: schwer entflammbarer Schutzanzug oder Lederschürze sowie Schweißerschutzhandschuhe
- Schutzhelm und Gehörschutz
- hochgeschlossene Arbeitskleidung und geschlossene Schuhe
Elektroschweißen/Schutzgasschweißen
- geeignete Schutzschirme mit Schweißerschutzfilter (Schutzstufen 9 – 15)
- unbeschädigte und trockene Schweißerschutzhandschuhe aus Leder
- Schutzhelme und Gehörschutz
- unbeschädigtes, trockenes Schuhwerk mit isolierender Gummi- oder Kunststoffsohle 9
- schwer entflammbare Schutzkleidung oder Lederschürze
Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Information 209-010 „Lichtbogenschweißer“
- DGUV Information 209-011 „Gasschweißer“
- EN 169:2002 „Persönlicher Augenschutz – Filter für das Schweißen und verwandte Techniken – Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung“
- DIN EN ISO 14116:2008-08 „Schutzkleidung – Schutz gegen Hitze und Flammen – Materialien, Materialkombinationen und Kleidung mit begrenzter Flammenausbreitung“
- DIN EN 1089-3:2011-10 „Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen Flüssiggas (LPG)) – Teil 3: Farbcodierung“
- Kapitel A 1.12, A 4.5