A 3.3 Leitern

Mögliche Gefahren

  • Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter
  • Verlust des Haltes durch den Benutzer

Maßnahmen

Allgemein

  • Vor dem Einsatz einer Leiter ist zu prüfen, ob ein Gerüst oder eine fahrbare Hubarbeitsbühne einsetzbar ist.
  • geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten
  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten
  • Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern
  • keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen
  • Holzleitern witterungs- und temperaturgeschützt lagern
  • Holzleitern nicht mit deckenden Anstrichen versehen
  • schadhafte Leitern nicht benutzen, z. B. angebrochene Holme und Sprossen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern (ggf. unbrauchbar machen)
  • beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten
  • Verkehrswege sichern, z. B. hinter Türen oder auf Fahrstraßen

Anlegeleitern

  • den richtigen Anlegewinkel einhalten 1, Sprossenanlegeleiter: 65 – 75°, Stufenanlegeleiter: 60 – 70°
  • nur an sichere Stützpunkte anlehnen, mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen 2
  • gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen 3, dem Untergrund angepasste Leiterfüße, Einhängevorrichtungen, Anbinden des Leiterkopfes
  • mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen
  • die obersten 4 Sprossen nicht benutzen
  • von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn
    • von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen
    • Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte

Mehrteilige Anlegeleitern

  • Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammen­stecken oder ausziehen
  • bei Schiebeleitern auf freie Beweglichkeit der Abweiser sowie auf Einrasten der Feststelleinrichtung achten 4

Anlegeleitern bei Bauarbeiten

  • Keinen Standplatz höher als 7 m einnehmen.
  • Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials darf 10 kg nicht überschreiten.
  • Die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen darf nicht mehr als 1 m2 betragen.
  • Bei einer Standhöhe von mehr als 2 m darf nicht länger als 2 Stunden gearbeitet werden.
  • Die Person muss mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen.
  • Leitern nur einsetzen als Aufstiege
    • bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied ≤ 5 m,
    • für kurzzeitige Bauarbeiten,
    • als Gerüstleiter zum Verbinden von max. zwei Gerüstlagen,
    • als Gerüstaußenleiter bei Belaghöhen ≤ 5 m,
    • wenn aus bau- oder arbeitstechnischen Gründen kein Einbau von Treppen in Schächte erfolgen kann.

Stehleitern

  • nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen verwenden
  • nicht als Anlegeleitern benutzen
  • von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze oder Verkehrswege übersteigen
  • oberste Sprosse nicht besteigen, Ausnahme: sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist
  • auf Treppen und schiefen Ebenen Holmverlängerungen einsetzen 5
  • jede Holmverlängerung mit mindestens 2 Leiterklammern bzw. Klemmlaschen befestigen

Mehrteilige Stehleitern

  • Stehleiter erst betreten, wenn druck- und zugfeste Spreizsicherung wirksam ist
  • Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammen­stecken oder ausziehen
  • auf freie Beweglichkeit der Abweiser sowie auf Einrasten der Feststelleinrichtungen achten
  • die oberen vier Sprossen bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter nicht betreten

Mechanische Leitern

  • Auf- und Abbau sowie Benutzung nach Betriebsanleitung
  • nur auf tragfähigem Untergrund aufstellen
  • Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen einhalten (siehe Tabelle)
  • Achsfedern und Luftbereifung durch Stützspindeln oder ausfahrbare Ausleger entlasten; Geländeunebenheiten ausgleichen
  • Arbeiten nur von Plattform mit Rückenschutz 6 oder Arbeitskorb
  • kein Aufenthalt von Personen auf der Leiter beim Verfahren, Neigen, Schwenken, Aus- oder Einziehen

Mechanische Leitern mit Arbeitskorb – zusätzliche Hinweise

  • Auf sichere Befestigung des Arbeitskorbes an der Leiterspitze ist zu achten. Die Neigung des Arbeitskorbbodens darf bei der Benutzung nicht mehr als 7° betragen.
  • Die Umwehrung der Arbeitskörbe muss mindestens 1,1 m hoch sein.
  • Arbeitskörbe müssen über eine Einstieghilfe, z. B. Leiter, verfügen, wenn sich die Bodenfläche nicht bis auf 0,5 m über Flur absenken lässt.
  • Es müssen Halteeinrichtungen zum sicheren Übersteigen von der mechanischen Leiter zum Arbeitskorb vorhanden sein.

Reparatur/Wartung

  • angebrochene Holme, Wangen und Sprossen von Holzleitern nicht flicken

Prüfungen

  • Leitern sind vor jedem Gebrauch einer Sichtprüfung zu unterziehen.
  • Leitern müssen in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person geprüft werden.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Leitern dürfen nur von geeigneten Personen benutzt werden, von z. B. Personen ohne Höhenangst, mit Schwindelfreiheit oder ohne Kreislaufprobleme

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Nr. 3
  • DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern“ mit Checkliste zur Überprüfung
  • DIN EN 131 Normenreihe zum Thema „tragbare Leitern“ (Teil 1 – 4)