3.12 Dürfen wassermischbare Lösemittel hoher Leitfähigkeit, z. B. Ethanol, in isolierenden Kunststoffbehältern von mehr als 5 l Volumen zur Anwendung bereitgehalten werden?

Nein. Für die Verwendung isolierender Behälter in Zone 1 beträgt das höchstzulässige Behältervolumen 5 l.

Begründung: Bei offenem Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten entsteht im Nahbereich des Behälters eine explosionsfähige Atmosphäre, die im Allgemeinen der Zone 1 zuzuordnen ist.

Auch bei wassermischbaren Lösemitteln hoher Leitfähigkeit darf von dieser Regelung nicht abgewichen werden.

Siehe auch TRGS 727, Nummer 4.5.5.