3.9 Braucht man ein so genanntes „wasserdichtes“ Gaswarngerät (IP 67)?

Eigentlich nicht. Wasserdicht ausgeführte tragbare Gaswarngeräte können allerdings immer dann sinnvoll eingesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass ein Gerät unbeabsichtigt ins Wasser fallen könnte.

Bei „wasserdichten“ Geräten werden Elektronik und Sensorik nicht durch eindringende Flüssigkeit zerstört. Für andere Anwendungen reichen geringere IP Klassifikationen (z. B. gegen Regenwasser geschützt) üblicherweise aus.

Zwei Dinge sollten bei Geräten mit IP 67 jedoch berücksichtigt werden:

  1. Je nach verwendeter Membrantechnologie, kann die Empfindlichkeit auf Dämpfe – wie z. B. Nonan, Toluol oder Benzin – reduziert oder gar unterbunden werden. Wenn diese Dämpfe detektiert werden sollen, muss daher unbedingt abgeklärt werden, ob das Gerät dazu mit ausreichender Empfindlichkeit in der Lage ist. 
  2. Fällt ein Gerät beispielsweise in Abwasser, können die Filter durch verunreinigtes Wasser verschmutzen/ verstopfen. Das Gerät darf erst wieder verwendet werden, wenn die Membran trocken ist und Sichtkontrolle und Anzeigetest gemäß Merkblatt T 023 erfolgreich durchgeführt worden sind.