2.6 Wie hat man Organische Peroxide zu behandeln, die noch keiner Gefahrgruppe zugeordnet sind?

Für solche Peroxide wird vom Hersteller/Importeur eine vorläufige Zuordnung gemäß § 3 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ in Abhängigkeit von der Konzentration des Peroxides vorgenommen.