Notduschen-Betätigungsorgane

Anordnung der Betätigungsorgane und der Dusche

Die Laborrichtlinien (jetzt: Sicheres Arbeiten in Laboratorien) fordern die Installation einer mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeisten Körperdusche am Ausgang des Laboratoriums.

An Körperduschen muss das Stellteil des schnell öffnenden Ventils leicht erreichbar und verwechslungssicher angebracht sein. Der Standort von Körperduschen muss durch das Rettungszeichen Notdusche gekennzeichnet sein.

Dabei bildet die Dusche eine Einheit, bei der entweder das Stellteil direkt in die Dusche integriert ist, beispielsweise bei Duschen mit Zugstangen oder mit im Verlauf der Rohrleitung zum Duschkopf eingebautem Stellteil, oder - an der Tür - mit eindeutig zugeordnetem, in unmittelbarer Nähe zum Duschkopf befindlichen Stellteil. Das Stellteil und die übrigen Teile der Dusche dürfen nicht so angeordnet werden, dass diese Einheit optisch zerstört wird, da auch im Panikfall die eindeutige Erkennung und rasche Auslösung möglich sein muss.

Diese Einheit kann insbesondere dann gefährdet sein, wenn das Stellteil zwischen anderen Installationen nicht mehr eindeutig und rasch erkennbar ist oder weiter vom Duschkopf entfernt ist, als es beispielsweise die Türöffnung unter der Dusche erfordert. Ein Anhaltsmaß kann dabei die Entfernung sein, die durch die Reichweite eines stehenden Menschen gebildet wird.

Ein Einbau von Stellteil und Duschkopf auf verschiedenen Seiten einer Wand, zudem getrennt durch eine Tür, wie er tatsächlich bei einem Neubau realisiert wurde, ist unter Berücksichtigung dieser Aspekte nicht als sinnvoll zu bezeichnen. In einem solchen Fall werden wertvolle Augenblicke dadurch vergeudet, dass das Stellteil betätigt wird und danach zum rettenden Wasserstrahl gelaufen werden muss. Nähert man sich von der falschen Seite, dauert das Einsetzen des Abduschens noch länger, da erst an der Dusche vorbei zum Betätigungsorgan gelaufen werden muss.

Siehe: Sichere Chemiearbeit 11-1995, Seite 131