Kapitel 3.5: Berücksichtigung von Reaktionsverlauf und neuen Stoffen

Auch Tätigkeiten mit Nanomaterialien, deren Eigenschaften nicht hinreichend bekannt sind, werden im Laboratorium vorsorglich bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen wie Tätigkeiten mit neuen Stoffen behandelt. Dies gilt auch, wenn Nanopartikel erst bei der Bearbeitung freigesetzt werden können. Weitere Handlungshilfen dazu siehe [26, 27, 28, 29, 30].

Für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien steht ergänzend das „Nanorama Labor" zur Verfügung (http://nano.dguv.de/nanoramen). Diese interaktive E-Learning-Anwendung informiert über den sicheren Umgang mit Nanomaterialien und Apparaturen, mit denen Nanomaterialien hergestellt oder bearbeitet werden. Es ermöglicht in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung die Exposition einzuschätzen sowie Kenntnis der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Nanomaterialien in Laboratorien zu erlangen.