A 4.10 Metallbearbeitung

Mögliche Gefahren

Ständerbohrmaschinen

  • Erfasstwerden von schnelldrehender Bohrspindel, vom Bohrfutter und Bohrer
  • Herumschlagen des Werkstückes oder wegfliegende Teile
  • Augenverletzungen durch Bohrspäne
  • Schnittverletzungen durch laufenden Bohrer oder Bohrspäne
  • bei Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen sind Hautschäden und Allergien möglich

Maßnahmen

Ständerbohrmaschinen

  • Antrieb der Maschine sichern, z. B. Verkleidung 1
  • Maschine standsicher aufstellen
  • nach Höhenverstellung Maschinentisch wieder sichern bzw. feststellen
  • Werkstücke gegen Herumschlagen sichern, Maschinenschraubstöcke verwenden, Werkstücke sicher festspannen bzw. auflegen; längere Werkstücke „unterstützen“ 2
  • Aus- und Einspannen niemals bei laufender Bohrmaschine
  • nur Spannvorrichtungen mit verdeckten oder versenkten Schrauben verwenden
  • Bohrspäne mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B. Spänehaken, Handfeger, entfernen
  • bei Bohrarbeiten keine Schutzhandschuhe, Ringe, Ketten, Armband­uhren oder ähnliche Gegenstände tragen
  • langes Haar schützen, z. B. mit Kopfbedeckung oder Haarnetz
  • Maschine nur im Stillstand säubern
  • beim Bohren Schutzbrille tragen
  • nur eng anliegende Kleidung tragen, insbesondere im Bereich der Ärmel (z. B. Ärmel nach innen umschlagen) 3
  • zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden
  • Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden, Gefahrstoffbetriebs­anweisungen beachten
  • Störungsbeseitigung: bei Bruch oder Festsetzen des Bohrers die  Bohrmaschine abschalten und Störung im Stillstand beseitigen
  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten

Mögliche Gefahren

Schleifbock

  • Augenverletzungen durch die beim Schleifen entstehenden Schleif­funken oder Splitter
  • Verletzungsgefahr durch zerspringende Schleifkörper (Scheibenbruch)
  • Verletzungsgefahr durch Verkeilen der Scheiben, nachlaufende Scheiben
  • Gehörschädigungen durch Lärm
  • Brandgefahr durch Funkenflug
  • Brandverletzungen durch erhitzte Werkstücke

Maßnahmen

Schleifbock

  • bei Arbeiten am Schleifbock Schutzbrille und Gehörschutz tragen
  • brennbare Stoffe so lagern, dass keine Brandgefahr besteht
  • schwenkbare, durchsichtige Schutzschilde (Schutzgläser) verwenden
  • eng anliegende Kleidung tragen
  • das Wechseln bzw. Aufspannen von Schleifkörpern darf nur von unterwiesenen Personen ausgeführt werden
  • Schleifkörper ordnungsgemäß aufspannen, gleich große, zur Schleifmaschine gehörende Spannflansche verwenden
  • Schleifkörper und Spannwerkzeuge auf erkennbare Mängel prüfen
  • vor Aufspannen Klangprobe am Schleifkörper vornehmen, um Beschädigungen zu erkennen (beim leichten Anschlagen erzeugen einwandfreie Schleifkörper einen klaren Klang)
  • nach dem Aufspannen der Schleifscheiben muss durch eine unter­wiesene Person bei ortsfesten Schleifmaschinen ein Probelauf von mindestens 5 Minuten erfolgen (dabei Gefahrenbereich absperren)
  • Schleifmaschinen müssen als Schutz bei Zerplatzen des Schleifkörpers mit nachstellbaren Schutzhauben ausgerüstet sein 4
  • der vordere Abstand zwischen Schutzhaube und Schleifscheibe darf höchstens 5 mm betragen 5
  • der Abstand zwischen Werkstückauflage und Schleifscheibe darf maximal 3 mm betragen
  • nur gekennzeichnete Schleifmaschinen und Schleifkörper verwenden 6
  • die Drehzahl der Maschine darf nicht höher als die auf dem Schleif­körper angegebene Umdrehungszahl sein
  • Werkstückauflagen und Schutzhauben regelmäßig nachstellen
  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten
  • Störungsbeseitigung nur bei abgeschalteter und stillgesetzter Maschine durchführen

Mögliche Gefahren

Abkantbank

  • Quetsch- und Schergefahr während des Abkantvorganges
  • Stich- und Schnittverletzungen durch scharfkantige Bleche
  • Quetschungen durch Heraufführen der Biegewange
  • Quetschungen durch Herabfahren der Oberwange

Maßnahmen

Abkantbank

  • Maschine standsicher aufstellen
  • das Gegengewicht und dessen Bahn müssen bei handbetriebenen Abkantbänken verkleidet sein 7
  • bei kraftbetriebenen Abkantbänken sind die Quetsch- und Scherstellen zwischen Maschinenständer und Biegewange mit Abweisblechen zu sichern 8
  • kraftbetriebene Abkantbänke sind mit Fußschalter ohne Selbsthaltung 9 und mit Not-Halt-Taster auszurüsten
  • zulässige Biegeradien und Blechdicken nicht überschreiten
  • zum Verstellen der Werkstückauflagen nicht unter das Werkzeug greifen
  • auf Abstand der Hände beim Festsetzen der Werkstücke achten
  • Schutzhandschuhe tragen
  • eng anliegende Kleidung tragen
  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten
  • Störungsbeseitigung nur bei abgeschalteter und stillgesetzter Maschine durchführen (gegen Wiedereinschalten sichern)

Mögliche Gefahren

Schlagscheren, Handhebelscheren, kraftbetriebene Scheren

  • Handverletzungen durch die unverkleidete Schnittlinie
  • Quetsch- und Abtrenngefahr von Gliedmaßen (Finger, Hand, Unterarm)
  • Verletzungen durch nicht festgesetzte Handhebel
  • Schnitt- und Stichverletzungen durch scharfkantige Bleche

Maßnahmen

Schlagscheren, Handhebelscheren, kraftbetriebene Scheren

  • bei Handhabung von Blechen Schutzhandschuhe tragen
  • eng anliegende Kleidung tragen
  • geeignete Blechhebezeuge verwenden
  • zulässige Schnittleistung der Scheren beachten
  • verschlissene Messer rechtzeitig austauschen
  • Arbeitsplatz von Materialabfällen frei halten

Schlagscheren, Handhebelscheren

  • Gegengewicht an Schlagscheren so einstellen und feststellen, dass das be­wegliche Obermesser in keiner Stellung von selbst niedergehen kann 10
  • die Schnittlinie der Schlagschere ist auf ganzer Länge durch Schutzleiste oder Balkenniederhalter zu schützen  11
  • hochgestellte Hebel an Handhebelscheren durch selbsttätig wirkende Vorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Herabfallen sichern 12
  • Werkstücke durch Niederhalter gegen Hochkanten sichern

Kraftbetriebene Scheren

  • Tafelscheren mit Fußbetätigung oder Kraftbetrieb 13 müssen eine befestigte Sperrvorrichtung für die Einrückung haben
  • kraftbetriebene Tafelscheren müssen gegen einen unbeabsichtigten 2. Niedergang des Messerbalkens mit einer Nachschlagsicherung ausgestattet sein
  • der Hub der Niederhalter ist zum Schutz (Fingerverletzungen) so niedrig wie möglich einzustellen
  • kraftbetriebene Rundscheren müssen an der Einlaufstelle des oberen Scherenmessers einen Fingerabweiser haben (Sicht auf Schnittstelle muss erhalten bleiben)
  • kraftbetriebene Betonstahlscheren müssen eine neben dem beweg­lichen Messer auf einer Seite zurückgesetzte Gehäusewand haben, um Fingerverletzungen zu vermeiden
  • kraftbetriebene Betonstahlscheren müssen das Beiziehen der Rundstähle außerhalb der Scheröffnung ermöglichen (Rollvorrichtung)
  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten
  • Störungsbeseitigung nur bei abgeschalteter und stillgesetzter Maschine durchführen (gegen Wiedereinschalten sichern, Einrückhebel festlegen oder Auslöseschalter sichern)

Maßnahmen – allgemein

Prüfungen

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind nach Einrichtung, Veränderung und Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft zu prüfen.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe (Gefahr durch Späne oder schwere Werkstücke)
  • Schutzhandschuhe (außer bei Bohrarbeiten)
  • Gehörschutz (Schleifbock)
  • Kopfbedeckung, Haarnetz (Bohrarbeiten)
  • Schutzbrille (Schleifbock, Bohrarbeiten)

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ Kapitel 2.20 „Maschinen der Metallbearbeitung“
  • DGUV Information 203-001 „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“
  • DGUV Information 209-066 „Maschinen der Zerspanung“
  • Kapitel A 3.10