A 3.10 Elektromechanische Werkstätten

Mögliche Gefahren

  • gefährliche Körperströme
  • Umgang mit ungeeigneten und beschädigten Werkzeugen
  • Quetsch-, Schneidgefahren

Maßnahmen

Allgemein

  • Halbzeuge, Werkzeuge, Werkstücke, Ersatzteile u. a. sind so zu lagern, dass sie nicht umkippen, abrollen oder herabfallen können
  • feuergefährliche Abfälle, z. B. ölgetränkte Putzlappen, in Behältern aus nicht brennbarem Material mit dichtschließendem Deckel sammeln 1
  • Schweißen und Schneiden siehe Kapitel A 4.3
  • Einsatz von Kranen siehe Kapitel A 2.4, A 3.6, A 3.7

Handwerkzeuge

  • bestimmungsgemäß verwenden
  • übersichtlich lagern 2
  • keine beschädigten verwenden

Elektrische Handmaschinen

  • vor Gebrauch prüfen, ob Maschinen nicht beschädigt sind
  • möglichst schutzisolierte Geräte verwenden
  • Maschine vor Wassereintritt schützen

Werkzeugmaschinen

  • Antriebe müssen verkleidet sein
  • Maschinen standsicher aufstellen
  • Maschinen müssen allpolig vom elektrischen Netz getrennt werden können, z. B. durch abschließbare Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) 3
  • Wellen oder Wellenenden sind zu verkleiden
  • eng anliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen
  • Ringe, Ketten und Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände vor Arbeitsbeginn ablegen
  • zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, wie z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden
  • Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden und Hautschutzmittel verwenden

Prüftafel, Elektrowerkstatt

  • Platz mit ausreichender Bewegungsfläche (mind. 1,5 m2) zur Verfügung stellen
  • Prüfplatz eindeutig zur übrigen Werkstatt abgrenzen
  • Isolierung des Standplatzes nach DIN VDE 0100-410:2007-06 durchführen
  • Prüftafel über Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Auslösestrom von max. 30 mA betreiben
  • Prüftafel mit Not-Halt (Not-Aus-Taster) ausstatten 4
  • Messleitungen mit Berührungsschutz verwenden
  • Schutz gegen Spannungswiederkehr nach vorheriger Unterbrechung muss gewährleistet sein
  • Prüftafeln dürfen nur durch Elektrofachkräfte betrieben werden

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfungen gemäß Gefährdungsbeurteilung durchführen

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzhelm
  • Gehörschutz
  • Schutzschuhe
  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Information 203-002 „ Elektrofachkräfte“
  • DGUV Information 203-034 „Einrichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen“
  • DGUV Information 203-048 „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“
  • DIN VDE 0100-410:2007-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“
  • Kapitel A 2.4, A 3.6, A 3.7, A 4.3