A 5.3 Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber zu präventiven Maßnahmen und schafft klare Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten.
Es gilt für alle Beschäftigten, aber nicht für Hausangestellte in Privathaushalten, nicht für Beschäftigte auf Seeschiffen und nicht für Beschäftigte in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.

Zielsetzung des ArbSchG
Das Gesetz verfolgt zwei Hauptziele:

  1. Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und psychischen Belastungen
  2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsumgebungen

Ein zentrales Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung, die potenzielle Risiken systematisch identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen ableitet.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. 
Arbeitgeber müssen:

  • alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf Gefährdungen analysieren und diese dokumentieren,
  • die Arbeit so gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden bzw. minimiert werden,
  • die Gefährdungen an ihrer Quelle bekämpfen,
  • regelmäßige Unterweisungen zu Sicherheitsthemen durchführen,
  • Betriebsanweisungen für risikobehaftete Tätigkeiten erstellen,
  • Notfallvorsorge für Erste Hilfe und Evakuierung sicherstellen,
  • Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen bei gemeinsamen Arbeitsprozessen

Verantwortlichkeiten können an qualifizierte Personen delegiert werden, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben folgende Rechte:

  • Vorschlagsrecht für Verbesserungen des Arbeitsschutzes,
  • bei unzureichenden Schutzmaßnahmen ein Beschwerderecht an die zuständige Behörde,

Bei Nutzung dieser Rechte dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. 

Pflichten der Beschäftigten
Arbeitnehmer müssen:

  • Sicherheitsanweisungen konsequent befolgen,
  • Schutzausrüstung sachgemäß verwenden,
  • Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden,
  • Sicherheitsmängel unverzüglich melden,
  • Zur Gefahrenabwehr aktiv beitragen

Das ArbSchG schafft damit einen Rechtsrahmen, der durch das Zusammenwirken von Arbeitgebern und Beschäftigten wirksamen Gesundheitsschutz ermöglicht. Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine zunehmende Gewichtung psychosozialer Risikofaktoren und digitaler Arbeitswelten in der Gesetzesanwendung.
 

Weitere Informationen