E 4.7 Transportanker und -systeme
Mögliche Gefahren

- Überlastung des Ankersystems, Verwendung falscher Anker
- fehlerhaft eingebaute Transportanker oder solche mit beschädigten Teilen
- Verschmutzung der Gewindehülsen
- nicht bis zum Anschlag eingedrehte Schraubteile in der Schrauböffnung
- nicht zulässiger Querzug bzw. schräger Querzug 1
- falsch eingebaute Ankerhülsen
- bei einzügiger Aufhängung: Hülse nicht im Massenschwerpunkt
- Ankerhülsen verkantet eingebaut (nach hinten, vorne oder seitlich)
- Zusatzbewehrung nicht eingebaut (seitliches Ausbrechen der Ankerhülse)
- bei Verwendung von Kugelkopf-Transport-Ankersystemen: Einsatz von abgenutzten oder beschädigten Anker- und Kugelköpfen
- der Kugelkopf passt nicht in die vorhandene Aussparung
- Aussparungen mit Anker- und Kugelkopf sind verdreckt (Betonrest, im Winter vereist)
- an der Aussparung im Beton wird eine Veränderung vorgenommen
Maßnahmen

Allgemeines
- Transportankersysteme 2 bestehen aus einem wiederverwendbaren Lastaufnahmemittel (Seilösen 3 , Trichterseilösen, Dreh- und Spezialaufhänger) und einem im Betonbauteil eingegossenen Transportanker.
- Betonankersysteme sind zulassungspflichtig.
- Es müssen zueinandergehörige Komponenten eingesetzt werden.
- Komponenten verschiedener Hersteller dürfen nur laut jeweiligem Zulassungsbescheid miteinander eingesetzt werden.
Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers der Ankersysteme 4
Folgende Angaben muss der Hersteller machen
- die Tragfähigkeit in Abhängigkeit von den Einbaubedingungen
- den Einbau im Beton, z. B.
- Mindestbauteildicke senkrecht zur Einbaufläche
- Mindestabstände untereinander und Randabstände der Transportanker
- erforderliche Zusatzbewehrung
- Verankerung der Einbauteile (Ankerstäbe etc.)
- Lagesicherung für Transportanker und Zusatzbewehrung beim Betonieren
- alle Verwendungsbeschränkungen, z. B.
- bezüglich der Kraftrichtung, Wiederverwendbarkeit, verwendbare Lastaufnahmeeinrichtungen und bei Einbau in nicht ebene Flächen
- Abminderung der Tragfähigkeit bei anderen Einbauwinkeln oder geringeren Betondruckfestigkeiten
- Prüfungen der Lastaufnahmemittel (erste Inbetriebnahme, regelmäßige und außerordentliche Prüfung)
Kennzeichnung
- An Transportankern müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein
- Hersteller oder Lieferant und Bezeichnung des Transportankers.
- An Lastaufnahmemitteln 5 von Transportankersystemen müssen zusätzlich angebracht sein
- Tragfähigkeit, Eigengewicht (bei > 5 % der Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels oder > 50 kg),
- Fabriknummer (bei Serienfertigung) und Baujahr.
- Nach dem Einbau in das Fertigbauteil muss die Kennzeichnung der Transportanker und der zugehörigen Lastaufnahmemittel deutlich erkennbar sein; ggf. am Fertigbauteil in unmittelbarer Nähe.
Einbau und Verwendung durch den Hersteller der Betonfertigteile
Auf folgende Punkte ist zu achten
- Die Gewindesysteme – Systemkomponenten müssen trocken und geschützt gelagert werden.
- Nur zusammengehörige Transportanker und Lastaufnahmemittel sind zu verwenden.
- Einbautoleranzen beachten.
- Die Tragfähigkeit des Transportankers oder -systems darf nicht überschritten werden; dabei ist zu beachten
- Eigenlast der Fertigteile, Haftung in der Schalung beim Ausheben, Stoßzuschläge, Kraftrichtung aus dem Anschlagmittel (Ausgleichsgehänge) und Hebelwirkungen.
- Lastaufnahmemittel müssen immer von Hand ein- und ausgeschraubt werden.
- Schraubteile sind in Schrauböffnungen bis zum Anschlag einzudrehen (nicht mehr als eine Umdrehung in die gewünschte Stellung zurückdrehen).
- Transportanker sind für den wiederholten Einsatz (z. B. Kranballast, Dammbalkenverschlüsse) nicht zulässig (Ausnahme: Zulassungsbescheid).
- Einbetonierte Stahldrahtseilschlaufen sind für den wiederholten Einsatz nicht zulässig und dürfen nicht abgeknickt werden.
- Seilösen und Seilschlaufen werden durch Drahtbrüche und Verschleiß unbrauchbar (siehe auch Kapitel A 3.7).
Weitere Informationen

- DGUV Regel 101-001 „Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen“
- VDI/BV-BS 6205:2012-04 (Blatt 1–3) „Transportanker und Transportankersysteme für Betonfertigteile“
- Kapitel A 3.6, A 3.7