E 4.4 Garagenfertigung

Mögliche Gefahren

  • Absturz in die Fertigungsgrube
  • Quetschungen beim Schließen der Form
  • Zusammenstoß mit der am Lastaufnahmemittel hängenden Garage
  • Quetschungen beim Kippen der Garage
  • Absturz von der Garage beim Auftragen der Dachbeschichtung
  • Gefahrstoffe im Beschichtungsmaterial
  • Lärm beim Verdichten des Betons
  • Zusammenstoß mit umstürzender Schalung

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Für den Schließvorgang der Form ist ein Schalter ohne Selbsthaltung (Totmannschalter) vorzusehen. Bei der Bedienung des Schalters muss eine freie Sicht auf die Form gewährleistet sein und die Gefahrstellen müssen außerhalb der Erreichbarkeit der steuernden Person liegen.
  • Für den Kippvorgang der Garage muss ein Schalter ohne Selbsthaltung (Totmannschalter) vorhanden sein. Bei der Bedienung des Schalters muss eine freie Sicht auf die Form gewährleistet sein und die Gefahrstellen müssen außerhalb der Erreichbarkeit der steuernden Person liegen.
  • Für Arbeiten an der Garage bzw. auf dem Garagendach müssen Absturzsicherungen vorhanden sein, z. B. Gerüst oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
  • Der Einsatz einer Lärmschutzkabine ist anzustreben

Betrieb

  • Schließen der Grube so weit wie möglich 1
  • Garage nur wenig anheben, geeignetes Lastaufnahmemittel 2 verwenden, langsam verfahren, um Pendelbewegungen zu vermeiden
  • Schalungen gegen Umstürzen sichern
  • Aufenthalt im Kippbereich der Beton- und Schalungsteile vermeiden, möglichst von der Seite arbeiten
  • Einsatz von nicht gesundheitsschädlichem Beschichtungsmaterial

Betriebsanweisungen

  • Für den Einsatz von Gefahrstoffen sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten zu unterweisen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhelm
  • Gehörschutz
  • Schutzhandschuhe
    • bei der Auswahl der Schutzhandschuhe Umgang mit feuchtem Beton beachten; der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert ggf. besondere Chemikalien-Schutzhandschuhe
  • ggf. Atemschutz

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 113-602 Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Abschnitt 3.7
  • Kapitel A 1.2, A 1.13