E 4.6 Trockenkammer (Betonfertigteile)
Mögliche Gefahren

- Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
- Anfahren und Einquetschen von Personen durch automatisch anlaufende Anlagenteile
- Verletzungsgefahr durch herabfallende Gegenstände
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Der Bereich der Trockenkammer ist durch eine Bereichssicherung 1 2 (Umzäunung o. Ä.) so zu sichern, dass niemand während des Automatikbetriebes in den Gefahrenbereich hineintreten kann.
- Die Zugangstüren sind durch eine elektrische Verriegelung mit Quittierung und ggf. Zuhaltung zu sichern.
- Der Automatikbetrieb sollte an den Zugängen angezeigt werden, z. B. durch eine Rundumleuchte.
- Der Ein- und Ausfahrbereich der Umlaufpaletten ist so zu sichern, dass niemand durch die Öffnung in die Trockenkammer hineingelangen kann, z. B. durch Lichtschranken.
- Beim manuellen Ein- und Ausfahren der Paletten muss die steuernde Person den Öffnungsbereich einsehen können.
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten muss die gesamte Anlage ausgeschaltet werden. Die Hauptschalter sind zu verschließen und die Schlüssel abzuziehen.
- Bei Arbeiten an hydraulischen und pneumatischen Anlagenteilen müssen diese vorher drucklos gemacht und so gesichert werden, dass sie ihre Lage nicht ungewollt verändern können. Ggf. mechanische Sicherungen (z. B. Steckbolzen) benutzen.
- Bei hochgelegenen Arbeiten müssen geeignete Aufstiege und Arbeitsbühnen benutzt werden. Außerdem ist für eine ausreichende Absturzsicherung zu sorgen, z. B. persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz.
- Müssen Sicherheitseinrichtungen demontiert bzw. außer Kraft gesetzt werden, so hat unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparatur - arbeiten die Remontage und Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
- Müssen schwere Anlagenteile bewegt werden, so dürfen nur geeignete Hebezeuge sowie Lastaufnahmemittel mit ausreichender Tragkraft 3 verwendet werden. Hierbei nicht unter schwebenden Lasten aufhalten oder arbeiten.
Betriebsanweisungen
- Für das Bedien- und Wartungspersonal ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Anhand dieser ist eine regelmäßige Unterweisung durchzuführen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhelm
- ggf. Gehörschutz
- PSA gegen Absturz
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- DGUV Regel 113-602 Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Abschnitt 3.1.3
- Kapitel A 1.26