Schritt 7: Kontrolle der Wirksamkeit

Ob eine geplante Maßnahme tatsächlich ihre Wirkung zeigt, muss durch die Wirksamkeitskontrolle überprüft werden. Die Beschäftigten sollten bei der Bewertung der Maßnahme ebenfalls einbezogen werden. 

Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen: 

  1. Die Beschäftigten werden zur Umsetzung der Maßnahmen und ihrer Wirkung einzeln oder im Rahmen von Workshops befragt. Weitere Anpassungen der Maßnahmen können gleich besprochen werden. 
  2. Bei regelmäßigen Arbeitsschutzbegehungen werden die Themen in die Checkliste aufgenommen und abgefragt.
  3. Möglich ist auch die Einbindung des Themas in regelmäßige Besprechungen. Hier wird kontinuierlich über die Umsetzung und ihre Wirkung gesprochen. Mögliche Veränderungen bzw. Ergänzungen werden gemeinsam diskutiert. 
  4. Das eingesetzte Instrument psyBel Befragung kann ein zweites Mal nach einer festgelegten Zeit verwendet werden. Damit können auch Veränderungen erfasst werden. Rückschlüsse auf einzelne Maßnahmen und deren Effektivität sind dadurch jedoch nicht möglich.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden muss, sollte es zu Veränderungen in den Arbeitsabläufen (z. B. durch Homeoffice, neue Arbeitsmittel, geänderte Prozesse), den Arbeitsinhalten oder der Zusammensetzung der Beschäftigten kommen. Hier wäre eine erneute Befragung sinnvoll. 

Wer die Wirkungskontrolle bis wann durchführt, können Sie ebenfalls in das Arbeitsblatt C2 eintragen.

Eine Maßnahme wird dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie in den Arbeitsalltag integriert wird. Daher ist es sinnvoll, die Themen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in gleicher Weise in den betrieblichen Arbeitsschutz zu integrieren – wie dies bei allen anderen Gefährdungsfaktoren gleichermaßen der Fall ist.