Betriebsanweisungen

Wozu Betriebsanweisungen?

Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention. Ihre Vorteile sind:

  • Systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte.
  • Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
  • Höhere Rechtssicherheit für den Unternehmer/Vorgesetzten durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten für die Beschäftigten verbindlich werden. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von Bedeutung.


Betriebsanweisungen wirksam einsetzen

Bekanntgabe für die Beschäftigten

Die fertigen Betriebsanweisungen müssen mit den Beschäftigten durchgesprochen werden. Dies erfolgt am einfachsten im Zuge einer dokumentierten Unterweisung. Weiter müssen Betriebsanweisungen an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt werden, so dass sie jederzeit von den Beschäftigten gelesen werden können. Alleiniges Auslegen oder Aushändigen von Betriebsanweisungen reicht nicht aus.

Aktualisierung

Bei Änderungen zum Beispiel der betrieblichen Abläufe sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.


Unsere Praxishilfe für Sie: Muster-Betriebsanweisungen

Unsere umfangreichen Muster-Betriebsanweisungen unterstützen Sie bei der Erstellung: wesentlichen Inhalte sind darin bereits enthalten, müssen aber unbedingt an die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden. Für den Inhalt ist der Unternehmer verantwortlich.

Die Muster-Betriebsanweisungen können mit den gängigen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitet werden. Die Änderungen können durchaus handschriftlich vorgenommen werden.

Wichtig: Erst nach der Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten wird die Betriebsanweisung verbindlich.

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Praxishilfe für Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung: GisChem

Zusätzlich finden Sie im Internet in GisChem, dem Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM, Betriebsanweisungsentwürfe für verschiedene Gefahrstoffe und Gemische.

Mit dem Modul GisChem-Interaktiv können Sie ausgehend von einem aktuellen Sicherheitsdatenblatt für beliebige Stoffe und Gemische (Produkte) eine Betriebsanweisung (wahlweise mit GHS oder alter Kennzeichnung) erstellen.

Sie werden dabei mit einem Frage-Antwort-Dialog durch das Sicherheitsdatenblatt geführt. Gefährdungsrelevanten Merkmalen werden die passenden Inhalte der Betriebsanweisung zugeordnet. Am Ende passen Sie diese Betriebsanweisung noch an die arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogenen Gegebenheiten an.
Die erarbeitete Betriebsanweisung können Sie dann auf Ihrem PC als Word- oder PDF-Datei oder auch zugriffsgeschützt auf dem BG RCI-Server speichern.

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Symbolbibliothek

Zur Erstellung und Anpassung Ihrer individuellen Betriebsanweisungen, aber auch für andere Zwecke stellen wir Ihnen mit unserer Symbolbibliothek eine praxisnahe Sammlung von Symbolen bereit:

  • Verbotszeichen
  • Gebotszeichen
  • Warnzeichen
  • Rettungszeichen
  • Brandschutzzeichen
  • GHS Gefahrenpiktogrammen

Alle Symbole können Sie kostenlos als Grafiken speichern oder direkt in Windows-Anwendungen hineinkopieren. Sie liegen im Vektorformat vor und können dadurch ohne Qualitätsverluste beliebig vergrößert werden, etwa um an einer Maschine oder auf einem Schild ein besonders großes Warnzeichen anzubringen.

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