Kennzeichnung und Bezettelung

Gefährliche Güter werden in Gefahrklassen eingeteilt. Der jeweiligen Gefahrklasse entsprechend erfolgt die Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke, Container oder Fahrzeuge.

Die folgenden Gefahrzettel werden derzeit im Gefahrguttransport verwendet:


Orangefarbene Warntafeln auf Beförderungseinheiten (wie z. B. LKW mit oder ohne Anhänger) weisen auf den Transport von gefährlichen Gütern hin.

Orangefarbene Warntafeln mit Kennzeichnungs­nummer geben einen Hinweis auf bestimmte gefährliche Güter und deren Gefahren.

Die Kennzeichnung der Warntafeln besteht aus der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (oben) sowie aus der UN-Nummer (unten).


Bedeutung der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (ehem. Kemler-Zahl) besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern, denen ein „X“ vorangestellt sein kann.

Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:

2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt. Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Jeder UN-Nummer ist eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr zugeordnet. Diese sind in Tabelle A, 3.2 ADR aufgeführt. Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe „X“ vorangestellt ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert. Einige Ziffernkombinationen haben eine besondere Bedeutung. Diese sind im Absatz 5.3.2.3.2 ADR erklärt.

Eine Auflistung aller Gefahrzettel und Kennzeichen inklusive Links zum Download hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verfügung gestellt:

Auflistung aller Gefahrzettel und Kennzeichen inklusive Links zum Download beim BMDV ansehen


Video „Gefahrgut und Gefahrstoff: sicher transportieren – sicher arbeiten”

Einen Überblick über die Kennzeichnung nach Gefahrgutrecht bietet außerdem das Video „Gefahrgut und Gefahrstoff: sicher transportieren - sicher arbeiten“, welches die IVSS Sektion Chemie und die BASF SE gemeinsam produziert haben. Darüber hinaus zeigt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht. Es wird vermittelt, wann die Vorschriften für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen greifen und wann diejenigen für die Beförderung gefährlicher Güter anzuwenden sind. Dieses Video ist gemeinsam mit weiteren ausgewählten Medien der IVSS Sektion Chemie hier verfügbar: https://downloadcenter.bgrci.de/shop/ivss