Regelwerk
Jede Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen unterliegt in Deutschland dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG).
Das GGBefG gilt jedoch nicht für die innerbetriebliche Beförderung auf abgeschlossenen Betriebsgeländen sowie in Industrieparks. Hierfür sind die Vorschriften des Chemikaliengesetzes (ChemG) anzuwenden.
Aufgrund der Ermächtigung im GGBefG wurden in Deutschland die verkehrsträgerspezifischen Verordnungen GGVSEB und GGVSee erlassen.
Grenzüberschreitende Gefahrgutbeförderungen werden durch internationale Übereinkommen geregelt. Eine Übersicht gibt die folgende Grafik: