Schriftliche Weisungen
Für den Fall einer unfallbedingten Notfallsituation sind bei der Beförderung gefährlicher Güter schriftliche Weisungen mitzuführen, die der Beförderer der Fahrzeugbesatzung bereitstellt. Diese Weisungen müssen in einer Sprache verfasst sein, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung versteht.
Die UNECE stellt Schriftliche Weisungen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: https://unece.org/linguistic-versions-adr-instructions-writing