Analysenverfahren zur Bestimmung von Nickeltetracarbonyl
DGUV Information 213-521 (früher BGI/GUV-I 505-21 bzw. ZH1/120.21)
CAS-Nummer: 13463-39-3
Synonym: Nickelcarbonyl
Verfahren 01 – AAS nach Nassaufschluss – eingeschränkt geeignet: Kategorie E1
Probenahme mit Adsorption an Aktivkohle und atomabsorptionsspektroskopische Bestimmung
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Nickeltetracarbonyl im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen nach Vorabscheidung nickelhaltiger Partikel durch Aktivkohle gesaugt. Das im adsorbierten Nickeltetracarbonyl enthaltene Nickel wird nach Nassaufschluss atomabsorptionsspektroskopisch bestimmt.
Nachweisgrenze
Relativ: 0,05 mg/m³ an Nickel ≙ 0,15 mg/m³ ≙ 0,02 ml/m³ (ppm) an Nickeltetracarbonyl für 100 l Probeluft.
Die niedrigste nachweisbare Konzentration in der Messlösung beträgt 1 µg/ml an Nickel ≙ 3 µg/ml an Nickeltetracarbonyl.
Erstellt
Dezember 1983
Das Messverfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E1.
Das eingeschränkt geeignete Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).