Analysenverfahren zur Bestimmung von Nickeltetracarbonyl

DGUV Information 213-521 (früher BGI/GUV-I 505-21 bzw. ZH1/120.21)

CAS-Nummer: 13463-39-3

Synonym: Nickelcarbonyl


Verfahren 01 – AAS nach Nassaufschluss – eingeschränkt geeignet: Kategorie E1

Probenahme mit Adsorption an Aktivkohle und atomabsorptionsspektroskopische Bestimmung

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Nickeltetracarbonyl im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen nach Vorabscheidung nickelhaltiger Partikel durch Aktivkohle gesaugt. Das im adsorbierten Nickeltetracarbonyl enthaltene Nickel wird nach Nassaufschluss atomabsorptionsspektroskopisch bestimmt.

Nachweisgrenze

Relativ: 0,05 mg/m³ an Nickel ≙ 0,15 mg/m³ ≙ 0,02 ml/m³ (ppm) an Nickeltetracarbonyl für 100 l Probeluft.

Die niedrigste nachweisbare Konzentration in der Messlösung beträgt 1 µg/ml an Nickel ≙ 3 µg/ml an Nickeltetracarbonyl.

Erstellt

Dezember 1983

Das Messverfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E1.

Das eingeschränkt geeignete Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

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