Analysenverfahren zur Bestimmung der Massenanteile von Chrysotilasbest und Amphibolasbesten
DGUV Information 213-530 (früher BGI/GUV-I 505-30 bzw. ZH1/120.30)
CAS-Nummer:
12001-29-5 (Chrysotilasbest)
1332-21-4 (Amphibolasbeste)
Verfahren 01 – IR, Phako – zurückgezogen
Probenahme mit Vorabscheider für Feinstäube und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Infrarotspektrometrie, Phasenkontrastmikroskopie
Dieses Messverfahren erlaubt eine direkte quantitativ Massenanteilbestimmung von Asbest im Feinstaub bzw. nach entsprechender Aufbereitung in Materialproben.
Messprinzip
Mit Hilfe eines Probenahmegerätes mit Feinstaubvorabscheider wird ein definiertes Luftvolumen bei konstantem Luftdurchsatz durch ein Partikelfilter gesaugt. Der im Feinstaub enthaltene Chrysotilasbest wird nach Entfernen des Filtermaterials infrarotspektrometrisch bestimmt. Bei feinteiligen Materialproben ist eine direkte Untersuchung möglich, bei kompakten Proben eine Zerkleinerung erforderlich.
Bestimmungsgrenze
Infrarotspektrometrisch:
Absolut: 20 µg Chrysotilasbestfeinstaub bei einem Massenanteil von 2 % und 1 mg Analysengut (bei FT-IR 10 µg entsprechend einem Massenanteil von 1 %).
Phasenkontrastmikroskopisch:
Chrysotil- und Amphibolasbeste sind noch unterhalb eines Massenanteiles von 1 % Asbest im Analysengut nachweisbar.
Erstellt
März 1991
Zurückgezogen
Mai 2014
Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).