Analysenverfahren zur Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen Fasern in Arbeitsbereichen – Lichtmikroskopisches Verfahren

DGUV Information 213-531 (früher BGI 505-31 bzw. ZH1/120.31)

Das hier beschriebene Verfahren entspricht dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1997 empfohlenen Verfahren, das in der geänderten EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz als europäische Referenzmethode genannt wird. Das Verfahren kann eingesetzt werden, wenn die Gesamtzahl der lungengängigen Fasern von Interesse ist.

Da dieses Verfahren faserspezifische, aber nicht faserartspezifische Informationen liefert, ist in den Fällen, in denen neben der Faseranzahlkonzentration auch das Fasermaterial zu bestimmen ist, die Anwendung des rasterelektronenmikroskopischen Verfahrens DGUV Information 213-546 (früher BGI 505-46) sinnvoll.

Das infrarotspektroskopische Verfahren DGUV Information 213-530 (früher BGI 505-30) erlaubt eine direkte quantitative Massenanteilbestimmung von Asbest im Feinstaub bzw. nach entsprechender Aufarbeitung in Materialproben und kann wertvolle Zusatzinformationen in Ergänzung der Verfahren DGUV Information 213-531 und 213-546 (früher BGI 505-31 und BGI 505-46) liefern.


Verfahren 03 – Phako – eingeschränkt geeignet: Kategorie E2

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Membranfilter, Auswertung mit Phasenkontrast-Lichtmikroskop nach Präparation des Filters

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von faserförmigen
Partikeln der Länge L > 5 μm, der Breite D < 3 μm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3 : 1 in der Luft im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Membranfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern der kritischen Abmessungen werden nach Präparation des Filters lichtmikroskopisch gezählt.

Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze ist probenabhängig – unter günstigen Bedingungen (geringe Staubkonzentrationen, kein Grobstaub) liegt sie für ein spezifisches Probeluftvolumen von ca. 34 l/cm² bei 30.000 Fasern/m³, von ca. 68 l/cm² bei 15.000 Fasern/m³.

Ergebnisse werden jedoch bereits oberhalb der analytischen Empfindlichkeit von 10.000 bzw. 5.000 Fasern/m³ ausgewiesen.

Erstellt

März 2013

Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E2.

Das Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop.


Verfahren 02 – Phako – zurückgezogen

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter – Auswertung mit Phasenkontrast-Lichtmikroskop nach Präparation des Filters

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von faserförmigen Partikeln der Länge L > 5 μm, der Breite D < 3 μm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3 : 1 in der Luft im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Membranfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern der kritischen Abmessungen werden nach Präparation des Filters lichtmikroskopisch gezählt.

Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze ist probenabhängig – unter günstigen Bedingungen (geringe Staubkonzentrationen, kein Grobstaub) liegt sie für ein spezifisches Probeluftvolumen von ca. 34 l/cm² bei 30.000 Fasern/m³, von ca. 68 l/cm² bei 15.000 Fasern/m³.

Erstellt

April 2004

Zurückgezogen

März 2013

Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of alveolar fibres – Phase‐contrast optical microscopy method (Air Monitoring Methods, Volume 11, 2009).

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

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Verfahren 01 – Phako – zurückgezogen

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Auswertung mit Phasenkontrast-Lichtmikroskop nach Präparation des Filters

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von lungengängigen und phasenkontrastmikroskopisch sichtbaren Fasern im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Partikelfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern werden nach Präparation des Filters lichtmikroskopisch gezählt.

Nachweisgrenze

Probenabhängig – unter günstigen Bedingungen (geringe Staubkonzentrationen, kein Grobstaub) für ein spezifisches Probeluftvolumen von ca. 35 l/cm² 40.000 Fasern/m³, ca. 70 l/cm² 20.000 Fasern/m³.

Erstellt

Januar 1991

Zurückgezogen

April 2004

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

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