Analysenverfahren zur Bestimmung von N-Nitrosodiethanolamin

DGUV Information 213-536 (früher BGI/GUV-I 505-36 bzw. ZH1/120.36)

CAS-Nummer: 1116-54-7


Verfahren 02 – GC – eingeschränkt geeignet: Kategorie E1

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem imprägnierten Glasfaserfilter, Kapillargaschromatographie nach Extraktion und Silylierung

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von N-Nitrosodiethanolamin im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Der Anwendungsbereich des Verfahrens ist geprüft für die Bestimmung von N-Nitrosodiethanolamin in Arbeitsbereichen, in denen wassergemischte Kühlschmierstoffe zum Einsatz kommen. Bei Messungen in anderen Arbeitsbereichen ist zu prüfen, ob die Lagerzeit nach der Beaufschlagung der Probenträger ebenfalls 7 Tage betragen darf.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein imprägniertes Glasfaserfilter gesaugt. Das auf dem Filter abgeschiedene N-Nitrosodiethanolamin wird mit Ethylformiat extrahiert. Der Extrakt wird zur Trockne eingeengt, silyliert und gaschromatographisch mit Hilfe eines TEA (Thermal Energy Analyzer)-Detektors bestimmt.

Bestimmungsgrenze

Absolut: 0,14 ng

Relativ: 0,035 mg/m³ an N-Nitrosodiethanolamin bei 2 m³ Probeluft, 0,5 ml Probelösung und 2 ml Injektionsvolumen.

Erstellt

September 1992

Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E1.

Das Verfahren erhalten Sie in der DGUV-Publikationsdatenbank.

Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Methods for the determination of N-nitrosodiethanolamine (Analyses of Hazardous Substances in Air, Volume 4, 1999).


Verfahren 01 – GC – zurückgezogen

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Glasfaserfilter, Gaschromatographie nach Extraktion

Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probnahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.

Messprinzip

Mit HIlfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Glasfaserfilter gesaugt.

Das auf dem Filter abgeschiedene N-Nitrosodiethanolamin wird nach Extraktion mit Ethylformiat und Zusatz eines internen Standards gaschromatographisch mit HIlfe des TEA (Thermal Energy Analyser)-Detektors bestimmt.

Nachweisgrenze

Absolut: 1 ng N-Nitrosodiethanolamin.

Relativ: 0,2 µg/m³ an N-Nitrosodiethanolamin für 1 m³ Probeluft.

Erstellt

Januar 1987

Zurückgezogen

September 1992

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

Das zurückgezogene Verfahren per E-Mail anfordern