Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

DGUV Information 213-546 (früher BGI 505-46 bzw. ZH1/120.46)

Dieses Messverfahren ermöglicht den Nachweis und die Identifizierung von Asbestfasern, Calciumsulfatfasern und anderen anorganischen Fasern mit einer Breite D von ≥ 0,2 µm. Faserförmige Partikel mit D < 0,2 µm werden separat ausgewiesen, aber bei der Berechnung des Messergebnisses nicht berücksichtigt, da entsprechend den Erläuterungen in TRGS 900, Abschnitt 3, die beschriebene Methode als Alternative zur lichtmikroskopischen Methode (DGUV Information 213-531 (früher BGI 505-31)) eingesetzt werden kann, wenn zusätzlich zur Quantifizierung die Identifizierung der faserförmigen Partikel erforderlich ist. Mit der Methode DGUV Information 213-531 (früher BGI 505-31) sind Fasern dünner als etwa 0,2 µm nicht erkennbar. Dazu kommt, dass eine Identifizierung so dünner Fasern mit EDXA im Allgemeinen nicht gewährleistet ist.

Das infrarotspektroskopische Verfahren in Kombination mit der Phasenkontrastmikroskopie (DGUV Information 213-530 (früher BGI 505-30)) erlaubt eine direkte quantitative Massenanteilbestimmung von Asbest im Feinstaub bzw. nach entsprechender Aufarbeitung in Materialproben und kann bei Bedarf wertvolle Zusatzinformationen in Ergänzung der Verfahren DGUV Information 213-531 und 213-546 (früher BGI 505-31 und BGI 505-46) liefern.


Verfahren 03 – REM/EDXA – eingeschränkt geeignet: Kategorie E2

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikel auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA)

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von anorganischen Fasern der Länge L > 5 µm, der Breite 0,2 µm ≤ D < 3 µm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3 in der Luft im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein goldbeschichtetes Kernporenfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern werden mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) gezählt und analysiert.

Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze ist wesentlich vom Probeluftvolumen abhängig. Für ein Probeluftvolumen von 40 l/cm² Filterfläche liegt die statistische Nachweisgrenze unter Standardauswertebedingungen bei 15.000 Fasern/m³. Ergebnisse werden jedoch bereits oberhalb der analytischen Empfindlichkeit von 5.000 Fasern/m³ ausgewiesen.

Erstellt

März 2013

Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E2.

Das Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop.


Verfahren 02 – REM/EDXA – zurückgezogen

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikel auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA)

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von anorganischen Fasern der Länge L > 5 μm, der Breite 0,2 μm ≤ D < 3 μm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3 in der Luft im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein goldbeschichtetes Kernporenfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern werden mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) gezählt und analysiert.

Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze ist wesentlich vom Probeluftvolumen abhängig. Für ein Probeluftvolumen von 40 l/cm² Filterfläche liegt die statistische Nachweisgrenze unter Standardauswertebedingungen bei 15.000 Fasern/m³.

Erstellt

April 2004

Zurückgezogen

März 2013

Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of inorganic fibres (Air Monitoring Methods, Volume 11, 2009).

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

Das zurückgezogene Verfahren per E-Mail anfordern


Verfahren 01 – REM/EDXA – zurückgezogen

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikel auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA)

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von lungengängigen Asbestfasern und anderen anorganischen Fasern im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Partikelfilter gesaugt. Nach der Plasmaveraschung werden die abgeschiedenen Fasern mittels des Rasterelektronenmikroskops (REM) und der energiedispersiven Röntgenmikroanalyse (EDX) gezählt und analysiert.

Nachweisgrenze (statistisch)

Die Nachweisgrenze ist probenabhängig. Für ein spezifisches Probeluftvolumen von 40 l/cm² Filterfläche liegt die statistische Nachweisgrenze bei 15.000 Fasern/m³.

Erstellt

Januar 1991

Zurückgezogen

April 2004

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

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