Analysenverfahren zur Bestimmung von Triglycidylisocyanurat

DGUV Information 213-566 (früher BGI 505-66 bzw. ZH1/120.66)

CAS-Nummer: 2451-62-9

Synonyme:

  • Isocyansäure-tris(2,3-epoxypropyl)-ester
  • Isocyansäuretriglycidylester
  • TGIC
  • Tris(2,3-epoxypropyl)-isocyanurat
  • 1,3,5-Tris(oxiranylmethyl)-1,3,5-triazin-2,4,6(1H, 3H, 5H)-trion

Verfahren 01 – HPLC – eingeschränkt geeignet: Kategorie E1

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Glasfaserfilter, Flüssigchromatographie (HPLC) nach Elution

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Triglycidylisocyanurat im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Glasfaserfilter gesaugt. Aus dem abgeschiedenen Staub wird das Triglycidylisocyanurat durch Behandlung mit Tetrahydrofuran freigesetzt. Durch Zugabe von Wasser wird die Matrix ausgefällt, die Probe in einem Phosphorsäure-Puffer/Acetonitril-Gemisch aufgenommen und nach Filtration flüssigchromatographisch bestimmt.

Bestimmungsgrenze

Absolut: 0,03 µg Triglycidylisocyanurat ≙ 2,5 µg pro Probe.

Relativ: 0,008 mg/m³ für 420 l Probeluft, 2 ml Probelösung und 25 µl Injektionsvolumen.

Erstellt

April 1999

Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E1.

Das eingeschränkt geeignete Verfahren erhalten Sie in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei.

Die englische Übersetzung wurde in Volume 9 der Buchserie „Air monitoring methods″, Volume 9, 2005, der DFG publiziert.