Analysenverfahren zur Bestimmung von Triglycidylisocyanurat
DGUV Information 213-566 (früher BGI 505-66 bzw. ZH1/120.66)
CAS-Nummer: 2451-62-9
Synonyme:
- Isocyansäure-tris(2,3-epoxypropyl)-ester
- Isocyansäuretriglycidylester
- TGIC
- Tris(2,3-epoxypropyl)-isocyanurat
- 1,3,5-Tris(oxiranylmethyl)-1,3,5-triazin-2,4,6(1H, 3H, 5H)-trion
Verfahren 01 – HPLC – eingeschränkt geeignet: Kategorie E1
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Glasfaserfilter, Flüssigchromatographie (HPLC) nach Elution
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Triglycidylisocyanurat im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Glasfaserfilter gesaugt. Aus dem abgeschiedenen Staub wird das Triglycidylisocyanurat durch Behandlung mit Tetrahydrofuran freigesetzt. Durch Zugabe von Wasser wird die Matrix ausgefällt, die Probe in einem Phosphorsäure-Puffer/Acetonitril-Gemisch aufgenommen und nach Filtration flüssigchromatographisch bestimmt.
Bestimmungsgrenze
Absolut: 0,03 µg Triglycidylisocyanurat ≙ 2,5 µg pro Probe.
Relativ: 0,008 mg/m³ für 420 l Probeluft, 2 ml Probelösung und 25 µl Injektionsvolumen.
Erstellt
April 1999
Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E1.
Das eingeschränkt geeignete Verfahren erhalten Sie in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei.
Die englische Übersetzung wurde in Volume 9 der Buchserie „Air monitoring methods″, Volume 9, 2005, der DFG publiziert.